Immobilien in der Zwangsversteigerung in Burgdorf

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Burgdorf bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Burgdorf

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Burgdorf?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Burgdorf ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Burgdorf

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Burgdorf vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Burgdorf

Burgdorf heißen: Ortschaften: Burgdorf BE, Stadt im Emmental im Kanton Bern Burgdorf (Region Hannover), Stadt in der Region Hannover Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel), eine Gemeinde im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen Burgdorf bei Osterlinde oder Burgdorf-Bahnhof, ein inoffizieller Ortsteil in der Gemeinde Burgdorf (Landkreis Wolfenbüttel), Niedersachsen Burgdorf (Idaho), ein gemeindefreier Ort in den Vereinigten Staaten Burgdorf, bis 1932 Grodzisko, Kreis Johannisburg, Ostpreußen, seit 1945 Grodzisko (Biała Piska), Ort im Powiat Piski, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Polen Burg-Dorf, bewohnter Gemeindeteil der Gemeinde Burg (Spreewald), Landkreis Spree-Neiße, BrandenburgHistorisches: Landkreis Burgdorf, ein ehemaliger Landkreis in der Region Hannover Werlaburgdorf, Gemeinde im Landkreis Wolfenbüttel, bis 1958 im damaligen Landkreis Goslar Amtsbezirk Burgdorf, ein ehemaliger Verwaltungsbezirk des Schweizer Kantons BernSchulen: Gymnasium Burgdorf (Region Hannover), 1958 in Burgdorf bei Hannover gegründetes Gymnasium Gymnasium Burgdorf (Schweiz), 1873 in Burgdorf, Kanton Bern gegründetes GymnasiumFamilienname: Alardus von Burgdorf, deutscher Hofbeamter Christian Friedrich Adolf Burghard von Cramm-Burgdorf (1837–1913), deutscher Gesandter und Autor Eva Burgdorf (* 1956), deutsche Diakonin und Feministin Karl-Ulrich Burgdorf (* 1952), deutscher Schriftsteller und Übersetzer Marc-André Burgdorf (* 1972), Landrat des Landkreises Emsland Wilhelm Burgdorf (1895–1945), deutscher General im Zweiten Weltkrieg Will Burgdorf (1905–1944), deutscher Porträtfotograf Wolfgang Burgdorf (* 1962), deutscher HistorikerSiehe auch: Burchtorff Burgerdorf Burgsdorf (Begriffsklärung) Burgsdorff

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