Gemeinschaftskonto

Unter Gemeinschaftskonto versteht man im Bankwesen ein Bankkonto, über das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen dürfen.

Gemeinschaftskonto mit Bauträger

Die Mittel der Bauherrn werden auf ein Konto eingezahlt über das Betreuer und Bauherr nur gemeinsam verfügen können.

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