Nicht-umlagefähige Kosten

Die nicht-umlagefähigen Kosten sind die Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen, aber nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Dazu gehören:

  • Instandhaltungskosten
  • Instandsetzungskosten
  • Verwaltungskosten
    (Kosten für die Hausverwaltung)
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