Nicht-umlagefähige Kosten
Die nicht-umlagefähigen Kosten sind die Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen, aber nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Dazu gehören:
- Instandhaltungskosten
- Instandsetzungskosten
- Verwaltungskosten
(Kosten für die Hausverwaltung)