Notar

Ein Notar ist eine Person, welche Rechtsgeschäft, Tatsachen, Beweise und Unterschriften beglaubigt und beurkundet.

Er ist unabhängig und unparteiisch. Die Rechtsgebiete eines Notars sind:

  • das Grundstücksrecht: (Grundstüksverkaufsverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht: (Testamente, Nachlasszeugnisse, Erbverträge, Erbscheinsanträge)
  • Familienrecht: (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen)
  • Gesellschaftsrecht: (Grundung von GmbH´s und AG´s Umwandlungen, Satzungen)
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