Notar
Ein Notar ist eine Person, welche Rechtsgeschäft, Tatsachen, Beweise und Unterschriften beglaubigt und beurkundet.
Er ist unabhängig und unparteiisch. Die Rechtsgebiete eines Notars sind:
- das Grundstücksrecht: (Grundstüksverkaufsverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
- Erbrecht: (Testamente, Nachlasszeugnisse, Erbverträge, Erbscheinsanträge)
- Familienrecht: (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgeerklärungen)
- Gesellschaftsrecht: (Grundung von GmbH´s und AG´s Umwandlungen, Satzungen)