Sondereigentum

Zum Sondereigentum gehören alle Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Das Sondereigentum wird über die Mieteigentumsanteile jedem Wohneigentum, mit zugerechnet.
Zum Sondereigentum können z.B. Keller und Speiseräume gehören.

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