Sondereigentum
Zum Sondereigentum gehören alle Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Das Sondereigentum wird über die Mieteigentumsanteile jedem Wohneigentum, mit zugerechnet.
Zum Sondereigentum können z.B. Keller und Speiseräume gehören.
Zum Sondereigentum gehören alle Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Das Sondereigentum wird über die Mieteigentumsanteile jedem Wohneigentum, mit zugerechnet.
Zum Sondereigentum können z.B. Keller und Speiseräume gehören.