Umlagefähige Kosten
Dazu gehören alle Kosten, welche der Mieter verursacht und deshalb vom Vermieter auf ihn übertragen werden können.
Der Vermieter kann und darf diese Kosten auf den Mieter umlegen, muss es aber nicht.
Ob die umlagefähigen Kosten vom Mieter übernommen werden oder nicht, hängt auch vom Mietvertrag ab.
Zu den umlagefähigen Kosten zählen:
- Die Grundsteuer
- Die Abwassersteuer
- Die warmen Betriebskosten
(Heizung und Warmwasser) - Gartenpflege
- Beleuchtungskosten
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Aufzug
- Strassenreinigung & Müllabfuhrgebühren
- Gebäudereinigung & Ungezieferbeseitigung
- Hausmeisterkosten
(nicht alle Tätigkeiten) - Fernseher, Antenne, Kabelanschluss
- Waschraum
- Sonstige Betriebskosten
Bei einer 55qm-großen Wohnung rechnet man ca. mit 160 EURO umlagefähigen Kosten (2020)
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