Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ellrichshausen

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ellrichshausen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ellrichshausen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ellrichshausen ist das Amtsgericht Crailsheim zuständig.

Adresse
Amtsgericht Crailsheim

Amtsgericht Crailsheim
Schloßplatz 1
74564 Crailsheim

Telefon: +49 07951 401 - 5305
Telefax: +49 07951 401 - 5307

Die Servicezeiten der Geschäftsstellen sind:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


Telefon: (+49) 07951 401 - 5305

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Crailsheim.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ellrichshausen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ellrichshausen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ellrichshausen

Ellrichshausen ist ein Familienname: Ellrichshausen (Adelsgeschlecht), teils auch Erlichshausen, fränkische Adelsfamilie, mit unter anderen den Angehörigen: Joseph von Ellrichshausen (1832–1906), Ritterschaftlicher Abgeordneter und Mitglied des Deutschen Reichstags Karl Reinhard von Ellrichshausen (1720–1779), Generalfeldzeugmeister von Kaiserin Maria Theresia Konrad von Erlichshausen (auch: Konrad von Ellrichshausen; * um 1390 oder 1395; † 1449), Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Erlichshausen (auch: Ludwig von Ellrichshausen; * um 1410 oder 1415; † 1467), Hochmeister des Deutschen Ordens Ludwig von Ellrichshausen (1789–1832), Rittergutsbesitzer und Direktor der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt Hohenheim Otto Ernst Christian von Ellrichshausen (1821–1893), k.u.k. Oberst Ellrichshausen ist ein Ortsname: Ellrichshausen (Satteldorf), Ortsteil und Dorf der Gemeinde Satteldorf, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Quelle: wikipedia.org