Immobilien in der Zwangsversteigerung in Innenstadt
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Innenstadt
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Innenstadt?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Innenstadt ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Innenstadt
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Innenstadt vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Innenstadt
Die Innenstadt (in der Schweiz mancherorts auch Innerstadt) ist der innere Teil einer Stadt, auch unter Betonung der Funktion im Stadtgefüge als City oder allgemein Stadtzentrum, Zentrum, Centrum oder Stadtmitte bezeichnet, in dem sich meist alle wichtigen Verkehrswege und Versorgungswege treffen, ineinander münden oder kreuzen. Des Weiteren konzentrieren sich hier Handel, Dienstleistungseinrichtungen der Stadt und, je nach Status der Stadt, regionale Verwaltungen, Bahnhöfe und Busbahnhöfe (ZOB) – also Einrichtungen des tertiären Sektors. Wegen der hohen Bodenpreise gibt es eine Tendenz zur Bebauung mit Hochhäusern und zu hoher Bebauungsdichte sowie einer geringen Wohnbevölkerung und einer hohen Zahl von Einpendlern. Eine genauere Abgrenzung kann über den Schaufensterindex, den CBD-Höhenindex und den CBD-Intensitätsindex erfolgen.
In vielen Städten fällt der Bereich der Innenstadt mit dem Gebiet des historischen Stadtkerns zusammen, also der städtischen Keimzelle, an der Sehenswürdigkeiten wie Kirchen, historische Gebäude und andere Bau- und Kulturdenkmäler konzentriert sind.
Die Innenstadt wird in den Raumwissenschaften auch als Typ eines Zentrums (Zentrentyp) betrachtet und von anderen Zentren typologisch unterschieden. Nach dieser Betrachtung wird unter Innenstadt zumeist ein historisch gewachsener Kern einer Stadt verstanden, dem im Falle eines Zentrensystems weitere Zentren (z. B. weitere Innenstädte oder Neben- bzw. Stadtteilzentren, Nahversorgungszentren, spezielle oder atypische Zentren) zugeordnet sind. Im Regelfall bilden sich in einem Zentrensystem besondere Merkmale heraus, die unter Gesichtspunkten einer funktionalen oder hierarchischen Abstufung klassifiziert werden.
Quelle: wikipedia.org