Immobilien in der Zwangsversteigerung in Laudenbach

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Laudenbach bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Laudenbach

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Laudenbach?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Laudenbach ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Laudenbach

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Laudenbach vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Laudenbach

Laudenbach ist der Name folgender Orte in Deutschland: Laudenbach (Bergstraße), Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg Laudenbach (Unterfranken), Gemeinde im Landkreis Miltenberg in Bayern Laudenbach (Großalmerode), Stadtteil von Großalmerode im Werra-Meißner-Kreis in Hessen Laudenbach (Karlstadt), Stadtteil von Karlstadt im Landkreis Main-Spessart in Bayern Laudenbach (Weikersheim) (Laudenbach a.d. Vorbach), heute Stadtteil von Weikersheim im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg Laudenbach (Brotterode-Trusetal), Ortsteil von Brotterode-Trusetal im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen Großlaudenbach, Ortsteil von Kleinkahl im Landkreis Aschaffenburg, Bayern Kleinlaudenbach, Ortsteil von Kleinkahl Ober-Laudenbach, Stadtteil von Heppenheim (Bergstraße), HessenBauwerke: Burgruine Laudenbach, Höhenburg in Karlstadt im Landkreis Main-Spessart Schloss Laudenbach (Karlstadt), in Laudenbach bei Karlstadt im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart, Bayern Schloss Laudenbach (Unterfranken), in Laudenbach im unterfränkischen Landkreis Miltenberg, Bayern Schloss Laudenbach (Weikersheim), in Laudenbach bei Weikersheim, Main-Tauber-Kreis, Baden-WürttembergFließgewässer: Laudenbach (Gelster), Zufluss der Gelster im Werra-Meißner-Kreis, Hessen Laudenbach (Kahl), Zufluss der Kahl im Landkreis Aschaffenburg, Bayern Laudenbach (Main, Karlstadt), Zufluss des Mains im Landkreis Main-Spessart, Bayern Laudenbach (Main, Laudenbach), Zufluss des Mains im Landkreis Miltenberg, BayernLaudenbach ist der Familienname folgender Personen: Dieter Laudenbach (* 1957), deutscher Gastronom, Wirtschaftsingenieur und Politiker (AfD) François Laudenbach (* 1945), französischer Mathematiker Karl Heinz Laudenbach (* 1957), von 2002 bis 2008 Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen Manni Laudenbach (* 1966), deutscher Schauspieler Philippe Laudenbach (* 1936), französischer Schauspieler Sébastien Laudenbach (* 1973), französischer AnimatorSiehe auch: Lautenbach

Quelle: wikipedia.org