Immobilien in der Zwangsversteigerung in Mannheim
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Mannheim
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Mannheim?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Mannheim ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Mannheim
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Mannheim vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Mannheim
Die Universitätsstadt Mannheim (kurpfälzisch Mannem [manəm], auch Monnem) ist ein Stadtkreis mit 315.554 Einwohnern (31. Dezember 2022) im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Sie ist nach der Landeshauptstadt Stuttgart und vor Karlsruhe die zweitbevölkerungsreichste Stadt des Landes. Die ehemalige Residenzstadt (1720–1778) der Kurpfalz mit ihrem stadtprägenden Barockschloss, einer der größten Schlossanlagen der Welt, bildet das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar mit 2,4 Millionen Einwohnern.
Mannheim liegt unmittelbar im Dreiländereck mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Von seiner rheinland-pfälzischen Schwesterstadt Ludwigshafen am Rhein, mit der es ein zusammenhängendes Stadtgebiet bildet, ist Mannheim durch den Rhein getrennt.
Erstmals 766 im Lorscher Codex urkundlich erwähnt, erhielt Mannheim 1607 die Stadtprivilegien, nachdem Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz den Grundstein zum Bau der Festung Friedrichsburg gelegt hatte. Das damals für die mit der Festung verbundene Bürgerstadt Mannheim angelegte gitterförmige Straßennetz mit Häuserblöcken statt Straßenzügen ist in der Innenstadt erhalten geblieben. Darauf ist die Bezeichnung Quadratestadt zurückzuführen.
Seit 1896 Großstadt, ist Mannheim heute eine bedeutende Industrie- und Handelsstadt, Universitätsstadt und wichtiger Verkehrsknotenpunkt zwischen Frankfurt am Main und Stuttgart, unter anderem mit einem ICE-Knotenpunkt, dem zweitgrößten Rangierbahnhof Deutschlands und einem der bedeutendsten Binnenhäfen Europas.
Mit dem als Schillerbühne bekannten Nationaltheater Mannheim, der Kunsthalle Mannheim, den Reiss-Engelhorn-Museen und dem Technoseum ist Mannheim ein überregional bedeutender Theater- und Museumsstandort. Die Popakademie Baden-Württemberg und eine lebendige Musikszene machen Mannheim auch zu einem wichtigen Zentrum der deutschen Popmusik, seit 2014 ist Mannheim UNESCO City of Music. Sie ist zugleich eine moderne Fortführung der Mannheimer Schule, die schon in der Mitte des 18. Jahrhunderts viele Musiker (u. a. Wolfgang Amadeus Mozart) nach Mannheim führte und die damalige Musikszene bereicherte.
Bekannt ist Mannheim auch für seine Universität, welche zu den besten Wirtschaftsuniversitäten Deutschlands zählt. Des Weiteren sind in Mannheim eine Hochschule, die Hochschule des Bundes mit seinem Fachbereich Bundeswehrverwaltung, eine Musikhochschule, eine Duale Hochschule, eine Hochschule der Bundesagentur für Arbeit und eine Medizinfakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg angesiedelt.
Mannheim liegt an der Burgenstraße, ist Start- und Zielort der Bertha Benz Memorial Route und Teil der Straße der Demokratie.
Quelle: wikipedia.org