Immobilien in der Zwangsversteigerung in Wilhelmsdorf

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Wilhelmsdorf

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Wilhelmsdorf?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Wilhelmsdorf ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Ravensburg

Amtsgerichts Ravensburg
Hausanschrift:
Herrenstr. 40 - 44, 88212 Ravensburg
Postanschrift:
Amtsgericht Ravensburg, Postfach 2080, 88190 Ravensburg

Telefonzentrale:                0751 806-1550
Fax (nur Nachlass- und Betreuungssachen:     0751 806-1560

Sprechzeiten:

Montag - Freitag: 08:00 - 11:45 oder nach Vereinbarung


Telefon: (+49) 0751 806-1550

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Ravensburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Wilhelmsdorf

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Wilhelmsdorf vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Wilhelmsdorf

Wilhelmsdorf ist der Name folgender Orte in Deutschland: Wilhelmsdorf (Mittelfranken), Gemeinde im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Bayern Wilhelmsdorf (Saale), Gemeinde im Saale-Orla-Kreis, Thüringen Wilhelmsdorf (Württemberg), Gemeinde im Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg Wilhelmsdorf (Arbeiterkolonie), Ortslage im Stadtbezirk Sennestadt von Bielefeld, kreisfreie Stadt, Nordrhein-Westfalen Wilhelmsdorf (Brandenburg an der Havel), Wohnplatz im Stadtteil Neustadt von Brandenburg an der Havel, kreisfreie Stadt, Brandenburg Wilhelmsdorf (Haste), Ortsteil von Haste im Landkreis Schaumburg, Niedersachsen Wilhelmsdorf (Usingen), Stadtteil von Usingen im Hochtaunuskreis, Hessenin Österreich: Wilhelmsdorf (Gemeinde Bad Gleichenberg), Katastralgemeinde von Bad Gleichenberg, Bezirk Südoststeiermark, Steiermark Wilhelmsdorf (Gemeinde Maissau), Katastralgemeinde von Maissau, Bezirk Hollabrunn, Niederösterreich Wilhelmsdorf (Gemeinde Poysdorf), Katastralgemeinde von Poysdorf, Bezirk Mistelbach, Niederösterreich Wilhelmsdorf (Gemeinde Stuhlfelden), Katastralgemeinde von Stuhlfelden, Bezirk Zell am See, Salzburg Wilhelmsdorf (Wien), ehemalige Vorortgemeinde, Wienin Polen: Wilhelmsdorf, Ort im Kreis Goldberg, Schlesien, seit 1945: Sędzimirów, Ortschaft der Gmina Pielgrzymka, Powiat Złotoryjski, Woiwodschaft Niederschlesien Wilhelmsdorf, Ort im Kreis Rastenburg, Ostpreußen, seit 1945: Wilamowo (Kętrzyn), Ortschaft der Gmina Kętrzyn, Powiat Kętrzyński, Woiwodschaft Ermland-Masuren Wilhelmsdorf, Ort im Kreis Ueckermünde, Pommern, seit 1945: Uniemyśl (Police), Ortschaft der Gmina Police, Powiat Policki, Woiwodschaft WestpommernSiehe auch: Wilhermsdorf Wilmersdorf Wilmsdorf Wilmsdorff

Quelle: wikipedia.org