Immobilien in der Zwangsversteigerung in Baar
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Baar
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Baar?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Baar ist das Amtsgericht
Ingolstadt zuständig.
Adresse
Amtsgericht Ingolstadt
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustraße 8
85049 Ingolstadt (Hausanschrift)
Amtsgericht Ingolstadt
85046 Ingolstadt (Großkundenanschrift)
Telefon: 0841 / 312-0
Telefax: 0841 / 312-406
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr bis 16.00 Uhr
Telefon: +49 0841 / 312-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Ingolstadt.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Baar
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Baar vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Baar
Baar ist der Name folgender Örtlichkeiten:
Gemeinden:
Baar (Eifel), Gemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz
Baar (Schwaben), Gemeinde im Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern
Baar ZG, Gemeinde im Kanton Zug, Schweiz
Bár (deutsch: Baar), Gemeinde im Komitat Baranya, Ungarn
Gemeindeteile:
Baar (Baar-Ebenhausen), Ortsteil der Gemeinde Baar-Ebenhausen, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern
Baar VS, Ortsteil von Veysonnaz im Kanton Wallis, Schweiz
sowie:
Baar (Landschaft), Hochebene in Südwestdeutschland
Baar (Geschichte), mehrere Bezirke im frühmittelalterlichen Alamannien
Baar (Vogelschutzgebiet), Schutzgebiet im Süden Baden-Württembergs
Baar ist der Familienname folgender Personen:
Anna Baar (* 1973), österreichische Autorin
Anna Baar, Geburtsname von Anna Plommer (1836–1890), österreichische Malerin
Arthur Baar (1890–1984), österreichisch-israelischer Fußballmanager
Charles van Baar van Slangenburgh (1902–1978), niederländischer Fußballspieler
Eduard Baar von Baarenfels (1855–1935), kaiserlich königlicher Feldmarschallleutnant der Österreich-Ungarischen Monarchie
Eduard Baar-Baarenfels (1885–1967), österreichischer Heimwehr-Führer und Politiker
Hanne Baar (* 1974), deutsche Psychologin und Autorin
Hugo Baar (Maler) (1873–1912), tschechisch-österreichischer Maler
Hugo Baar (Prediger) (1925–2001), deutscher baptistischer Prediger, siehe Colonia Dignidad #Geschichte
Jindřich Šimon Baar (1869–1925), tschechischer Schriftsteller und Priester
Johannes Baar-Baarenfels (* 1963), österreichischer Architekt
Nikolai Baar-Baarenfels (* 2000), österreichisch-bulgarischer Schauspieler
Philipp Baar (* 1992), deutscher Leichtathlet
Roland Baar (1965–2018), deutscher Rudersportler
Rudolf Baar (1880–1929), österreichischer Naturforscher und Autor
Tim Baar (1912–1977), US-amerikanischer Spezialeffektekünstler und Oscarpreisträger
Wolfgang Baar (* 1933), deutscher Politiker (SPD)
Baar, Weiteres:
Bahār, im Raum des Indischen Ozean verwendete alte Gewichtseinheiten (um die 100–400 kg)
Siehe auch:
Auf der Baar (Berg im Hohen Westerwald)
Bar
Bahr (Begriffsklärung)
Quelle: wikipedia.org