Immobilien in der Zwangsversteigerung in Bayerbach
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Bayerbach
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Bayerbach?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Bayerbach ist das Amtsgericht
Landshut zuständig.
Adresse
Amtsgericht Landshut
Hauptgebäude:
Amtsgericht Landshut
Maximilianstraße 22
84028 Landshut (Hausanschrift)
Nebengebäude:
Grundbuchamt und Registergericht:
Altstadt 300 (Eingang Steckengasse), 84028 (Hausanschrift)
Maximilianstraße 22, 84028 Landshut (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang Hauptgebäude:
Zufahrt über Gestütstraße.
Am Sitzungssaalbau befindet sich ein behindertengerechter Aufzug.
Bitte melden Sie sich an der Zufahrtsschranke.
Telefon: 0871 / 84-0 (Zentrale)
Telefax: 0871 / 84-1267
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: +49 0871 / 84-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Landshut.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Bayerbach
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Bayerbach vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Bayerbach
Bayerbach hat unterschiedliche Bedeutungen:
Gemeinden:
Bayerbach bei Ergoldsbach, Gemeinde im Landkreis Landshut, Bayern
Bayerbach (Rottal-Inn), Gemeinde im Landkreis Rottal-Inn, Bayern
Gewässer:
Bayerbach (Gießer), rechter Zufluss des Gießers im Einzugsgebiet des Lochbachs im Augsburger Stadtwald, kreisfreie Stadt Augsburg, Bayern
Bayerbach (Halbammer), rechter Nebenstrang-Oberlauf der Halbammer entlang der Gemeindegrenze von Halblech, Landkreis Ostallgäu zu Saulgrub, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, beide in Bayern
Bayerbach (Kessel), rechter Zufluss der Kessel in Unterbissingen, Markt Bissingen, Landkreis Dillingen an der Donau, Bayern
Bayerbach (Rott), rechter Zufluss der Rott in Bayerbach, Landkreis Rottal-Inn, Bayern
Personen:
Markus Bayerbach (* 1963), Lehrer und Politiker (AfD), MdL
Siehe auch:
Baierbach
Baiersbach
Quelle: wikipedia.org