Immobilien in der Zwangsversteigerung in Berchtesgaden

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Berchtesgaden bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Berchtesgaden

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Berchtesgaden?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Berchtesgaden ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Berchtesgaden

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Berchtesgaden vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Berchtesgaden

Berchtesgaden ist ein Markt im Landkreis Berchtesgadener Land im äußersten Südosten Oberbayerns. Als Mittelzentrum des südlichen Teiles des Landkreises Berchtesgadener Land gehört es regionalplanerisch zur Planungsregion Südostoberbayern, in der die Kreisstadt Bad Reichenhall gemeinsam mit Freilassing das nächste Oberzentrum bildet; das grenznahe österreichische Salzburg nimmt teilweise oberzentrale Funktionen wahr. Die nächste Großstadt innerhalb Deutschlands ist München. Erstmals ist der Ort zwischen 1102 und 1105 als Ansiedlung der Klosterstiftung berthercatmen urkundlich erwähnt worden, dem als Kollegiatstift bereits 1156 die Forsthoheit und damit verbunden auch die Schürffreiheit auf Salz und Metall gewährt wurde. Salz- und Metallgewinnung sorgten für einen ersten wirtschaftlichen Aufschwung und ließen den Ort zu einem Markt heranwachsen. Die Pröpste der Augustiner-Chorherren weiteten ihn zum Hauptort eines Territoriums aus, das bereits ab 1294 „weltlich“ eigenständig war. Von 1559 bis 1803 bildete Berchtesgaden das geistliche und weltliche Zentrum des zur Fürstpropstei Berchtesgaden erhobenen Klosterstifts, und die Fürstpröpste regierten von dort aus über das zwar kleine aber reichsunmittelbare Fürstentum Land Berchtesgaden bzw. Berchtesgadener Land, das seit 1973 als namensgebende Südregion Teil des Landkreises Berchtesgadener Land ist. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde Berchtesgaden dank seiner Sehenswürdigkeiten und Naturdenkmale zu einem Touristenziel mit rapide wachsenden Gästezahlen. Der Aufschwung setzte sich nach dem Zweiten Weltkrieg fort, anfangs vor allem auch wegen des Führersperrgebiets in seiner Gnotschaft Obersalzberg und der damit verbundenen Rolle Berchtesgadens in der Zeit des Nationalsozialismus. Dabei war Obersalzberg nicht nur eine „Wallfahrtsstätte für Ewiggestrige“, sondern gehört bis heute u. a. regelmäßig zum Besuchsprogramm amerikanischer Salzburg-Touristen.Seit den 1990er-Jahren sind die Gästezahlen jedoch rückläufig, und die Gemeinde sucht sich mit Ökologie und umweltverträglicherem Tourismus zu profilieren.

Quelle: wikipedia.org