Immobilien in der Zwangsversteigerung in Erlangen
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Erlangen
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Erlangen?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Erlangen ist das Amtsgericht
Fürth zuständig.
Adresse
Amtsgericht Fürth
Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 28
90762 Fürth (Hausanschrift)
Postfach 1164
90701 Fürth (Postanschrift)
Telefon: 0911 / 7438 0
Telefax: 0911 / 7438 199:
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie nach individueller Terminvereinbarung.
Telefon: +49 0911 / 7438 0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Fürth.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Erlangen
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Erlangen vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Erlangen
Erlangen ist eine Großstadt im fränkischen Regierungsbezirk Mittelfranken des Freistaates Bayern. Die kreisfreie Stadt ist Universitätsstadt, Sitz des Landratsamts des Landkreises Erlangen-Höchstadt und mit 117.806 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2023) die viertgrößte Stadt Frankens, nach Nürnberg, Fürth und Würzburg, sowie die kleinste der insgesamt acht Großstädte Bayerns. Die Einwohnerzahl überschritt 1974 erstmals die Grenze von 100.000, wodurch Erlangen zur Großstadt wurde. Erlangen steht aktuell (Stand: Dezember 2022) auf Platz 68 der größten Städte Deutschlands.
Mit den direkt angrenzenden Städten Nürnberg und Fürth bildet Erlangen eine der drei Metropolen in Bayern. Gemeinsam mit ihrem Umland bilden diese Städte die Europäische Metropolregion Nürnberg, eine von elf Metropolregionen in Deutschland. Erlangen bildet zusammen mit den Städten Nürnberg und Fürth außerdem ein Städtedreieck, das das Kernland des Ballungsraumes Nürnberg darstellt.
Ein in die Geschichte weit zurückreichendes, aber immer noch spürbares Element der Stadt ist die nach der Rücknahme des Edikts von Nantes im Jahre 1685 erfolgte Ansiedlung von Hugenotten. Heute wird die Stadt vor allem durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und den Technologiekonzern Siemens geprägt.
Quelle: wikipedia.org