Immobilien in der Zwangsversteigerung in Eyb

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Eyb

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Eyb?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Eyb ist das Amtsgericht Ansbach zuständig.

Adresse
Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach (Hausanschrift)

Postfach 609
91511 Ansbach (Postanschrift)

Telefon: 0981 / 58-0
Telefax: 0981 / 58-405

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12:00 Uhr

 


Telefon: +49 0981 / 58-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Ansbach.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Eyb

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Eyb vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Eyb

Eyb steht für: Eyb (Adelsgeschlecht), fränkisches Adelsgeschlecht Eyb (Ansbach), Stadtteil von Ansbach, Mittelfranken, Bayern Eyb (Fluss), rechter Zufluss der Fils in Geislingen an der Steige, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg Eyb ist der Familienname folgender Personen: Albrecht von Eyb (1420–1475), deutscher Theologe, Jurist und frühhumanistischer Schriftsteller Anselm von Eyb (1444–1477), deutscher Hofbeamter und Jurist am kaiserlichen Kammergericht Arnulf Freiherr von Eyb (* 1955), deutscher Politiker (CDU) Gabriel von Eyb (1455–1535), Fürstbischof von Eichstätt (1496–1535) Johann Martin von Eyb (1630–1704), Fürstbischof von Eichstätt (1697–1704) Kurt von Eyb (1864–1942), deutscher Verwaltungsjurist und Bezirksamtmann Ludwig von Eyb der Ältere (1417–1502), deutscher Ritter, Hofbeamter und Richter Ludwig von Eyb der Jüngere (1450–1521), deutscher Hofbeamter, Heerführer und Schriftsteller Ludwig von Eyb (Politiker) (1796–1865), deutscher Politiker, MdL Württemberg Martin von Eyb (1543–1594), Fürstbischof von Bamberg (1580–1583)

Quelle: wikipedia.org