Immobilien in der Zwangsversteigerung in Feldkirchen

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Feldkirchen bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Feldkirchen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Feldkirchen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Feldkirchen ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Feldkirchen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Feldkirchen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Feldkirchen

Feldkirchen ist der Name verschiedener Orte/Verwaltungseinheiten: Bezirk Feldkirchen in KärntenStädte und Gemeinden: Feldkirchen-Westerham, Gemeinde im Landkreis Rosenheim, Bayern Feldkirchen (Landkreis München), Gemeinde im Landkreis München, Bayern Feldkirchen (Niederbayern), Gemeinde im Landkreis Straubing-Bogen, Bayern Feldkirchen in Kärnten, Bezirkshauptstadt in Kärnten Feldkirchen bei Mattighofen, Gemeinde im Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich Feldkirchen an der Donau, Marktgemeinde im Bezirk Urfahr-Umgebung, Oberösterreich Feldkirchen bei Graz, Marktgemeinde im Bezirk Graz-Umgebung, SteiermarkOrtsteile: Feldkirchen (Ainring), Ortsteil der Gemeinde Ainring, Landkreis Berchtesgadener Land, Bayern Feldkirchen (Egling), Ortsteil der Gemeinde Egling, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Feldkirchen (Feldkirchen-Westerham), Ortsteil der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Landkreis Rosenheim, Bayern Feldkirchen (Geisenhausen), Ortsteil des Marktes Geisenhausen, Landkreis Landshut, Bayern Feldkirchen (Ingolstadt), Ortsteil der Stadt Ingolstadt, Bayern Feldkirchen (Loiching), Ortsteil der Gemeinde Loiching, Landkreis Dingolfing-Landau, Bayern Feldkirchen (Mengkofen), Ortsteil der Gemeinde Mengkofen, Landkreis Dingolfing-Landau, Bayern Feldkirchen (Moosburg an der Isar), Ortsteil der Stadt Moosburg an der Isar, Landkreis Freising, Bayern Feldkirchen (Neuburg an der Donau), Ortsteil der Gemeinde Neuburg an der Donau, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern Feldkirchen (Neuwied), Ortsteil der Stadt Neuwied, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz Feldkirchen (Rott am Inn), Ortsteil der Gemeinde Rott am Inn, Landkreis Rosenheim, Bayern Feldkirchen (Trostberg), Ortsteil der Stadt Trostberg, Landkreis Traunstein, Bayern Feldkirchen (Vilsbiburg), Ortsteil der Stadt Vilsbiburg, Landkreis Landshut, BayernBauwerke: Turmhügel Feldkirchen, Landkreis Rosenheim, BayernSiehe auch Bahnhof Feldkirchen Feldkirch Feldkirche Feldenkirchen

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