Immobilien in der Zwangsversteigerung in Grafing

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Grafing

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Grafing?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Grafing ist das Amtsgericht München zuständig.

Adresse
Amtsgericht München

Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Infanteriestraße 5
80325 München

Amtsgericht München
Vollstreckungsgericht
Sachgebiet Immobiliarvollstreckung
Infanteriestraße 5
80797 München

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 089 / 5597-1885

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.


Telefon: +49 089 / 5597-06

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht München.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Grafing

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Grafing vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Grafing

Grafing ist der Ortsname von: Grafing bei München, Stadt im Landkreis Ebersberg, Bayern Grafing (Fraunberg), Ortsteil der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding, Bayern Grafing-Bahnhof, Ortsteil der Stadt Grafing bei München, Landkreis Ebersberg, Bayern Grafing (Grassau), Ortsteil des Marktes Grassau, Landkreis Traunstein, Bayern Grafing (Halfing), Ortsteil der Gemeinde Halfing, Landkreis Rosenheim, Bayern Grafing (Königsdorf), Ortsteil der Gemeinde Königsdorf, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Grafing (Neumarkt-Sankt Veit), Ortsteil der Stadt Neumarkt-Sankt Veit, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern Grafing (Pleiskirchen), Ortsteil der Gemeinde Pleiskirchen, Landkreis Altötting, Bayern Grafing (Reichertshausen), Ortsteil der Gemeinde Reichertshausen, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern Grafing (Sauerlach), Ortsteil der Gemeinde Sauerlach, Landkreis München, Bayern Grafing (Wurmannsquick), Ortsteil des Marktes Wurmannsquick, Landkreis Rottal-Inn, Bayern Grafing (Gemeinde Laakirchen), Ortsteil von Laakirchen, Bezirk Gmunden, Oberösterreich

Quelle: wikipedia.org