Immobilien in der Zwangsversteigerung in Hof

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Hof

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Hof?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Hof ist das Amtsgericht Hof zuständig.

Adresse
Amtsgericht Hof

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof (Hausanschrift)

Postfach 1149
95010 Hof (Postanschrift)

Telefon: 09281 / 600-0
Telefax: 09281 / 600-372

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 09281 / 600-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Hof.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Hof

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Hof vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Hof

Hof steht für: Hof (Familienname), Familienname, zu Namensträgern siehe dort Hof (Architektur), ein Platz, der zu einem Gebäudekomplex gehört Bauernhof, ein bäuerlicher Kleinbetrieb und dessen Architekturtypen Gehöft, eine Kleinsiedlung oder ein bäuerliches Anwesen Hofstelle, ein Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Wohnteil Hof (Höfeordnung), ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne der Höfeordnung einiger deutscher LänderHofstaat, der Sitz einer Adelsfamilie, meist eines regierenden Fürsten oder Herrschers, bzw. die Gesamtheit des höfischen Gefolgessowie: in der Medizin einen verändert anmutenden Bereich im Umfeld entzündeten Gewebes, siehe Entzündung in der Anatomie den Warzenhof (areola) der Brustwarze in der Mikrobiologie einen hämolytisch geklärten Bereich um eine Gruppe von Bakterien auf Blutagar in der Ophthalmologie die bei einem Glaukom um Lichtquellen herum wahrgenommenen regenbogenfarbenen Ringe, siehe Donders-Ring in der Astronomie ein Lichtkranz um Sonne oder Mond, siehe Korona (Atmosphärische Optik)Hof ist der Name folgender geographischer Objekte: ein häufiger Namensbestandteil mittelalterlicher Namen, siehe Hof (Ortsname) die kreisfreie Stadt Hof (Saale) in Bayern zahlreiche weitere Gemeinden und Orte, siehe Liste der Orte namens HofHOF ist die Abkürzung für: Flughafen al-Ahsa in Saudi-Arabien (IATA-Code) chemische Formel für Hypofluorige Säure Histograms of the oriented of optical flow, ein Verfahren zur Mustererkennung #Merkmalsgewinnung in der BildverarbeitungHoF steht für: Hall of Fame, Ruhmeshalle House of Finance, Einrichtung an der Goethe-Universität Frankfurt Institut für Hochschulforschung Wittenberg, eine der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angeschlossene EinrichtungSiehe auch: Höfe Hoof Hooff Hoff Am Hof, Im Hof Hov

Quelle: wikipedia.org