Immobilien in der Zwangsversteigerung in Hofkirchen
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Hofkirchen
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Hofkirchen?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Hofkirchen ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Hofkirchen
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Hofkirchen vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Hofkirchen
Hofkirchen steht für:
Pluralform von Hofkirche
Gemeinden:
Hofkirchen (Donau), Markt im Landkreis Passau, Bayern
Hofkirchen an der Trattnach, Marktgemeinde im Bezirk Grieskirchen, Oberösterreich
Hofkirchen im Mühlkreis, Marktgemeinde im Bezirk Rohrbach, Oberösterreich
Hofkirchen im Traunkreis, Gemeinde im Bezirk Linz-Land, Oberösterreich
Hofkirchen bei Hartberg, Gemeinde im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Steiermark
Gemeindeteile:
Hofkirchen (Laberweinting), Ortsteil der Gemeinde Laberweinting, Landkreis Straubing-Bogen, Bayern
Hofkirchen (Gemeinde Saxen), Dorf und Ortschaft der Gemeinde Saxen, Bezirk Perg, Oberösterreich
Hofkirchen (Gemeinde St. Valentin), Katastralgemeinde von St. Valentin, Bezirk Amstetten, Niederösterreich
Hofkirchen (Taufkirchen), Gemarkung in der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Landkreis Erding, Bayern
Hofkirchen ist der Familienname folgender Personen:
Georg Lorenz von Hofkirchen (1649–1694), kursächsischer Generalwachtmeister
Karl Ludwig von Hofkirchen († 1692), kaiserlicher Kämmerer, Hofkriegsrat, Feldmarschall-Lieutenant und Obrist eines Regiments zu Fuß
Lorenz von Hofkirchen (1606–1656), General im Dreißigjährigen Krieg
Wenzel Wilhelm von Hofkirchen († 1679), Bischof von Graz-Seckau
Wilhelm von Hofkirchen, Herr zu Kollmitz und Drösiedl (um 1529–1584), österreichischer Hofkriegsrats-Präsident
Wolf Lorenz von Hofkirchen († 1672), Offizier und Kammerherr
Wolfgang von Hofkirchen, Wolfgang II. (1555–1611), österreichischer Adeliger und protestantischer Ständepolitiker
Quelle: wikipedia.org