Immobilien in der Zwangsversteigerung in Holzkirchen
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Holzkirchen
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Holzkirchen?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Holzkirchen ist das Amtsgericht
Wolfratshausen zuständig.
Adresse
Amtsgericht Wolfratshausen
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstraße 18
82515 Wolfratshausen (Hausanschrift)
Postfach 1440
82504 Wolfratshausen (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich. Die einzelnen Etagen sind über einen Aufzug erreichbar. Für gehbehinderte Besucher befindet sich ein gekennzeichneter Parkplatz direkt vor dem Eingang des Gerichts.
Telefon: +49(0)8171 / 1606-0
Telefax: +49(0)8171 / 1606-666
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Telefon: +49 (0)8171 / 1606-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Wolfratshausen.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Holzkirchen
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Holzkirchen vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Holzkirchen
Holzkirchen bezeichnet folgende Orte:
Holzkirchen (Alling), Gemeindeteil der Gemeinde Alling, Landkreis Fürstenfeldbruck, Bayern
Holzkirchen (Balhorn), Dorfwüstung bei Balhorn, Ortsteil der Gemeinde Bad Emstal, Landkreis Kassel, Hessen
Holzkirchen (Ehekirchen), Gemeindeteil der Gemeinde Ehekirchen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Bayern
Holzkirchen (Oberbayern), Markt im Landkreis Miesbach, Bayern
Holzkirchen (Ortenburg), Gemeindeteil der Gemeinde Ortenburg, Landkreis Passau, Bayern
Holzkirchen (Queis), Gemeinde in Niederschlesien (bis 1945)
Holzkirchen (Unterfranken), Gemeinde im Landkreis Würzburg, Bayern
Holzkirchen, Hauptort der Gemeinde Holzkirchen in Unterfranken
Holzkirchen (Wechingen), Gemeindeteil der Gemeinde Wechingen, Landkreis Donau-Ries, Bayern
Holzkirchen steht für:
Kloster Holzkirchen, ein ehemaliges Kloster in der Gemeinde Holzkirchen (Unterfranken)
Siehe auch:
Holzkirch
Holzkirche
Quelle: wikipedia.org