Immobilien in der Zwangsversteigerung in Lage

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Lage

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Lage?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Lage ist das Amtsgericht Landshut zuständig.

Adresse
Amtsgericht Landshut

Hauptgebäude:
Amtsgericht Landshut
Maximilianstraße 22
84028 Landshut (Hausanschrift)

Nebengebäude:
Grundbuchamt und Registergericht:
Altstadt 300 (Eingang Steckengasse), 84028 (Hausanschrift)
Maximilianstraße 22, 84028 Landshut (Postanschrift)


Barrierefreier Zugang Hauptgebäude:
Zufahrt über Gestütstraße.
Am Sitzungssaalbau befindet sich ein behindertengerechter Aufzug.
Bitte melden Sie sich an der Zufahrtsschranke.

Telefon: 0871 / 84-0 (Zentrale)
Telefax: 0871 / 84-1267

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0871 / 84-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Landshut.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Lage

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Lage vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Lage

Lage steht für: Lage (Immobilie), Wohn- oder Geschäftsqualität eines Grundstücks oder Bauwerks Lage (Weinbau), Weinberg oder Teilbereich eines Weinbergs Lage (Buch), bestimmte Anzahl Blätter in der Buchbinderei Lage (Notfalleinsatz), Gegebenheiten und Faktoren im Rettungswesen Kreislage, bei einem Theodolit oder Winkelmessinstrument Lage eines Ortes auf der Erde, siehe Geografische Koordinaten Lage beim Schwimmen, siehe Schwimmsport #Lagenschwimmen Lage von Parametern einer Häufigkeitsverteilung, siehe Lageparameter (deskriptive Statistik) Lage als Bezeichnung für die Umweltbedingungen einer Pflanze, siehe Standort (Ökologie)Situation, in der sich eine Person, eine Gesellschaft oder ein Gegenstand befindet Ort einer Person oder eines Gegenstandes, siehe Bezugssystem geometrische Lage eines Gegenstands, siehe Pose (Technik)musikalisch: Lage (Saiteninstrument), Stellung der linken Hand auf dem Griffbrett bei Saiteninstrumenten Lage von AkkordenLage ist der Name folgender Orte im deutschen Sprachraum: Lage (Lippe), Stadt im Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen Lage (Dinkel), (historisch Herrlichkeit Lage), Gemeinde im Landkreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen Lage (Haselünne), Ortsteil der Stadt Haselünne, Landkreis Emsland, NiedersachsenLage ist der Name folgender Orte im welschen Sprachraum: Lage (Portugal), Ort in Nordportugal mit ca. 2800 Einwohner Lage (Spanien), Ort an der Nordwestküste Spaniens Lage (Baxoi) (拉根乡), Gemeinde im Kreis Baxoi im Autonomen Gebiet Tibet, Volksrepublik China Kommende Lage, Wallfahrtsort in der Gemeinde Rieste, Landkreis Osnabrück, Niedersachsen Park Lage bei Rio de Janeiro Lage, de Lage oder L’age ist der Familienname folgender Personen: Aluizio Lage (1919–1974), brasilianischer Schwimmer Ana Miranda de Lage (* 1946), spanische Politikerin, MdEP Andrés Lage (* 1991), venezolanischer Segler Carlos Lage (Fußballspieler), uruguayischer Fußballspieler Carlos Lage Dávila (* 1951), kubanischer Politiker Guy Raynaud de Lage (1905–1993), französischer Romanist Jordan Lage (* 1963), US-amerikanischer Schauspieler Julian Lage (* 1987), US-amerikanischer Jazzmusiker Klaus Lage (* 1950), deutscher Rockmusiker Manfred L’age (1934–2022), deutscher Facharzt für Innere Medizin und Chefarzt Thomas De Lage Sumter (1809–1874), US-amerikanischer PolitikerSiehe auch: Laage (Begriffsklärung) Lagen

Quelle: wikipedia.org