Immobilien in der Zwangsversteigerung in Michelau

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Michelau

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Michelau?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Michelau ist das Amtsgericht Coburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Coburg

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Strasse 1
96450 Coburg (Hausanschrift)
Postfach 2135
96410 Coburg (Postanschrift)

Telefon: 09561 / 878-0
Telefax: 09561 / 878-1900

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Justizgebäudes:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr

In dieser Zeit sind die Pforten durchgehend besetzt.


Telefon: +49 09561 / 878-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Coburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Michelau

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Michelau vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Michelau

Michelau ist der Name von Michelau in Oberfranken, Gemeinde im Landkreis Lichtenfels, Bayern Michelau im Steigerwald, Gemeinde im Landkreis Schweinfurt, Bayern Michelau an der Saale, Ortsteil der Gemeinde Gräfendorf, Landkreis Main-Spessart, Bayern Michelau (Adelzhausen), Ortsteil der Gemeinde Adelzhausen, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern Michelau (Büdingen), Ortsteil der Stadt Büdingen, Wetteraukreis, Hessen Michelau (Rudersberg), Ortsteil der Gemeinde Rudersberg, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg Michelau, Kreis Brieg, Schlesien: Michałów (Olszanka), Dorf im Powiat Brzeski, Woiwodschaft Oppeln, Polen Michelau, Kreis Rosenberg, Westpreußen: Michałowo (Susz), Dorf im Powiat Iławski, Woiwodschaft Ermland-Masuren Michelau, Kreis Schwetz, Westpreußen: Michale, Dorf im Powiat Świecki, Woiwodschaft Kujawien-Pommern, Polen Michelau, Kreis Fischhausen/Samland, Ostpreußen: Kamenka (Kaliningrad, Selenogradsk), Siedlung im Rajon Selenogradsk, Oblast Kaliningrad, Russland Groß Michelau, Kreis Wehlau, Ostpreußen: Sobolewo, untergegangener Ort im Rajon Gwardeisk, Oblast Kaliningrad, Russland Klein Michelau, Kreis Wehlau, Ostpreußen: untergegangener Ort im Rajon Gwardeisk, Oblast Kaliningrad, Russland Michelau (Burscheid) in der Gemeinde Burscheid im Großherzogtum Luxemburg Michelauer Land im Osten des Kulmer Landes Michelau ist der Familienname folgender Personen: Michael Michelau (* 1994), US-amerikanischer Volleyballspieler Siehe auch: Michelnau

Quelle: wikipedia.org