Immobilien in der Zwangsversteigerung in Neu-Ulm

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Neu-Ulm

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Neu-Ulm?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Neu-Ulm ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig.

Adresse
Amtsgericht Neu-Ulm

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 17
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)

Postfach 2340
89213 Neu-Ulm (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Zugang zum Aufzug an der Stirnseite des Gebäudes (beim überdachten Parkplatz)

Telefon: 0731 / 70793-146 oder -724
Telefax: 0731 / 70793 -712

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0731 / 707930

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Neu-Ulm.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Neu-Ulm

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Neu-Ulm vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Neu-Ulm

Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der zu Baden-Württemberg gehörenden Großstadt Ulm. Ende 2022 hatte Neu-Ulm 61.043 Einwohner. Nach Augsburg und Kempten (Allgäu) ist Neu-Ulm die drittgrößte Stadt des Regierungsbezirks. Die Ursprünge der südlichen Donaustadt gehen zurück auf das Jahr 1810, als Ulm württembergisch wurde und die Siedlungen rechts der Donau bei Bayern verblieben. Heute ist Neu-Ulm eines von 23 Oberzentren in Bayern und bildet mit Ulm ein länderübergreifendes Doppelzentrum mit über 190.000 Einwohnern (Stand 2021). Seit dem Abzug der US-Streitkräfte 1991 befindet sich die Stadt in einem städtebaulichen Wandel, der durch verschiedene Großprojekte wie Umbau des Bahnareals mit Neu-Ulm 21 oder auch die Landesgartenschau 2008 geprägt wurde.

Quelle: wikipedia.org