Immobilien in der Zwangsversteigerung in Neumarkt

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Neumarkt

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Neumarkt?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Neumarkt ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
90327 Nürnberg (Großkundenanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Eingang mit Rampe und Aufzug

Telefon: 0911 / 321-01 (Vermittlung)
Telefax:  0911 / 321-2878 (Gemeinsame Einlaufstelle)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0911 / 321-01

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Nürnberg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Neumarkt

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Neumarkt vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Neumarkt

Neumarkt ist der Name folgender Gemeinden: in Deutschland Neumarkt in der Oberpfalz, Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis in Bayern Neumarkt-Sankt Veit, Stadt im Landkreis Mühldorf am Inn in Bayern in Österreich Neumarkt an der Ybbs, Marktgemeinde im Bezirk Melk, westliches Niederösterreich Neumarkt im Mühlkreis, Marktgemeinde im Bezirk Freistadt, nördliches Oberösterreich Neumarkt im Hausruckkreis, Marktgemeinde im Bezirk Grieskirchen, zentrales Oberösterreich Neumarkt in der Steiermark, Marktgemeinde im Bezirk Murau, obere Steiermark Neumarkt am Wallersee, Stadt im Land Salzburg in Italien Neumarkt (Südtirol) (ital. Egna), Gemeinde im Südtiroler Unterland Neumarkt ist der Name folgender Gemeindeteile: Neumarkt (Jüterbog), ein Wohnplatz in der Stadt Jüterbog, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg Neumarkt (Merseburg), Ortsteil der Stadt Merseburg, Saalekreis, Sachsen-Anhalt Neumarkt an der Raab, Katastralgemeinde im Burgenland Neumarkt im Tauchental, Katastralgemeinde innerhalb der Gemeinde Stadtschlaining im Burgenland Neumarkt ist historischer Ortsname folgender Siedlungen: Neumarkt im Saalkreis, eingemeindet 1817 nach Halle (Saale); siehe Nördliche Innenstadt (Halle) Nowy Targ, Stadt in der Woiwodschaft Kleinpolen, Polen (deutsch Neumarkt, jiddisch Neymarkt) Środa Śląska, Stadt in der Woiwodschaft Niederschlesien, Polen (Neumarkt in Schlesien) Środa Wielkopolska, älterer Name für die Stadt in Polen in der Woiwodschaft Großpolen (Schroda, älter auch Neumarkt) Târgu Mureș, Stadt in Siebenbürgen, Rumänien (Neumarkt am Mieresch) Târgu Secuiesc, Stadt in Siebenbürgen, Rumänien (Szekler Neumarkt) Úterý in Westböhmen, Tschechien (Neumarkt) Hódmezővásárhely in Ungarn (Neumarkt an der Theiß) Neumarkt steht für folgende Baulichkeiten: Nieuwmarkt, Platz in Amsterdam Neumarkt (Breslau), Platz in Breslau Neumarkt (Chemnitz), Platz in Chemnitz Neumarkt (Dresden), Platz in Dresden Neumarkt (Flensburg), Platz und Kreuzungsbereich in Flensburg Neumarkt (Freital), Platz in Freital Neumarkt (Köln), Platz in Köln Neumarkt (Leipzig), Straße in Leipzig Neumarkt (Moers), Platz in Moers Neumarkt (Osnabrück), Platz in Osnabrück Neumarkt (Saarbrücken), Platz in Saarbrücken Neumarkt (Solingen), Platz in Solingen Neumarkt (Winterthur), Platz in Winterthur Neumarkt (Worms), Platz in Worms Neumarkt (Wuppertal), Platz in Wuppertal Neumarkt (Zürich), Platz in Zürich, siehe Theater am Neumarkt Zürich Neumarkt (Zwickau), Platz in Zwickau Altersheim Neumarkt, Altersheim und ehemaliges Spital in Winterthur Künstlerdorf Neumarkt an der Raab Künstlerkolonie in Neumarkt an der Raaab im Burgenland Neumarkt ist der Familienname folgender Personen: Johannes von Neumarkt, Ioannes de Novoforo, Jan ze Středy (um 1310–1380), Bischof, Kanzler Kaiser Karls IV. Mathias von Neumarkt († 1370), Zisterziensermönch sowie Titularbischof von Trebinje Thomas von Neumarkt OPraem († 31. Mai 1378), Titularbischof von Sareptensis und Weihbischof in Breslau. Hofkaplan und Leibarzt der Herzöge Heinrich VI. von Breslau und Boleslaw III. von Liegnitz Siehe auch: Neuer Markt (Begriffsklärung) Neumarktl, deutscher Name von Tržič, Gemeinde in Slowenien Neumark Newmarket

Quelle: wikipedia.org