Immobilien in der Zwangsversteigerung in Neuwildflecken

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Neuwildflecken bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Neuwildflecken

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Neuwildflecken?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Neuwildflecken ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Neuwildflecken

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Neuwildflecken vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Neuwildflecken

Neuwildflecken ist eine Gemarkung im unterfränkischen Landkreis Brückenau. Zwischen 1951 und 1970 bestand die Gemeinde Neuwildflecken. Die Gemarkung Neuwildflecken hat eine Fläche von 5597,65 Hektar und liegt vollständig im Gemeindegebiet des Marktes Wildflecken.Die Gemeinde Neuwildflecken wurde am 1. April 1951 neu gebildet aus dem Heeresgutsbezirk Wildflecken. Ihre acht Gemeindeteile bei der Gemeindebildung waren die Dörfer Reußendorf und Werberg, die Siedlungen Am Kreuzberg, Arnsberg und Neuwildflecken, die Einöden Ebertshof und Haus Franken und die Wallfahrtskapelle Maria Ehrenberg. Die Gemeindefläche umfasste 5812,66 Hektar. Bei der Volkszählung 1952 hatte die Gemeinde 2064 Einwohner. Im Jahr 1961 war die Gemarkung 5857,17 Hektar groß. Bewohnt waren 1961 das Pfarrdorf Neuwildflecken, das Kirchdorf Werberg und die Siedlung Oberwildflecken mit insgesamt 1827 Einwohnern. Die Orte Arnsberg, Ebertshof, Haus Franken, Reußendorf und Schmelzhof waren bereits in den Truppenübungsplatz Wildflecken einbezogen und abgesiedelt. Am 1. Juli 1970 wurde die Gemeinde nach Wildflecken eingemeindet.Der Ort Neuwildflecken wurde bei der Volkszählung 1950 als Siedlung eingestuft, hatte damals 37 Wohngebäude und 714 Einwohner. Bei der Volkszählung 1961 war der Ort inzwischen der Sitz der evangelischen Pfarrei Wildflecken und hatte 1141 Einwohner in 93 Wohngebäuden. Bei der Volkszählung 1970 hatte das Pfarrdorf 1104 Einwohner. Zwischen 1970 und 1978 wurde Neuwildflecken als Gemeindeteil aufgehoben.

Quelle: wikipedia.org