Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ostendorf

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ostendorf

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ostendorf?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ostendorf ist das Amtsgericht Augsburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Augsburg

Amtsgericht Augsburg
Schaezlerstraße 13
86150 Augsburg (Hausanschrift)
86142 Augsburg (Postanschrift)

Telefon: 0821 / 3105-0
Telefax: 0821 / 3105-1200

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

 


Telefon: +49 0821 / 3105-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Augsburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ostendorf

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ostendorf vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ostendorf

Ostendorf ist ein Name von Orten und Siedlungsplätzen: Ostendorf (Bremervörde), Ortschaft der Stadt Bremervörde, Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen Ostendorf (Halver), Hofschaft der Stadt Halver, Märkischen Kreis, Nordrhein-Westfalen Ostendorf (Horstmar), Bauerschaft der Stadt Horstmar, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen Ostendorf (Meitingen), Kirchdorf und Ortsteil des Marktes Meitingen, Landkreis Augsburg, Bayern Ostendorf (Rinteln), bis 1929 eigenständige Gemeinde, heute Teil von Schaumburg, Stadt Rinteln, Landkreis Schaumburg, Niedersachsen Ostendorf (Steinfurt), Bauerschaft im Ortsteil Borghorst, Stadt Steinfurt, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen Ostendorf (Velen), Bauerschaft der Stadt Velen, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen Ostendorf (Wüstung), Wüstung im heutigen Stadtteil Alt Olvenstedt, kreisfreies Magdeburg, Sachsen-Anhalt Haus Ostendorf, Rittergut in Lippramsdorf, Stadt Haltern am See, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen Ostendorf ist ein Familienname: Berndt Ostendorf (1940–2024), deutscher Anglist und Hochschullehrer Enrico Ostendorf (* 1973), deutscher DJ, Moderator und Musik-Produzent Friedrich Ostendorf (1871–1915), deutscher Architekt Hannes Ostendorf, deutscher Musiker, rechter Hooligan-Aktivist und Geschäftsmann Hans Ostendorf (1924–1969), deutscher Maler, Grafiker und Fotograf Henrik Ostendorf (* 1968), deutscher Rechtsextremist Heribert Ostendorf (* 1945), deutscher Rechtswissenschaftler Jens-Peter Ostendorf (1944–2006), deutscher Komponist Josef Ostendorf (* 1956), deutscher Schauspieler Julius Ostendorf (1823–1877), deutscher Politiker und Pädagoge; Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung Klaus Ostendorf (1946–2018), deutscher Unternehmer Ostendorf ist ein Unternehmensname: J.W. Ostendorf, deutscher Hersteller von Farben, Lacken und Lasuren Ostendorf Holding, Produktion und Vertrieb von Rohr-Systemen aus Kunststoff Siehe auch: Ostendorff Ostendorfer Ostdorf Osterdorf Raesfeld zu Ostendorf

Quelle: wikipedia.org