Immobilien in der Zwangsversteigerung in Pfuhl

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Pfuhl bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Pfuhl

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Pfuhl?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Pfuhl ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Pfuhl

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Pfuhl vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Pfuhl

Pfuhl bezeichnet: das Pfarrdorf Pfuhl, das heute zur Stadt Neu-Ulm gehört einen kleinen Weiher; sumpfigen Tümpel; Ansammlung von schmutzigem, fauligem Wasser. Vor allem im Nordosten Deutschlands werden auch kleinere Seen oft als Pfuhl (Puhl) bezeichnet, wie z. B. der Schleipfuhl in Berlin oder der Sülzpfuhl bei Bützow in manchen sprachlichen Regionen (z. B. fränkisches Nordbaden, Pfalz) Jauche einen Stadtteil von Neu-Ulm, Bayern, siehe Pfuhl (Neu-Ulm) in Luthers Bibelübersetzung als „feuriger Pfuhl“ den Ort der ewigen Verdammnis, siehe Hölle ein Sinnbild für Schmutz, für Sünde, bzw. ein lasterhafter Herd, Ort, des Schlechten, Bösen, Stätte sündiger Ausschweifungen, siehe Sündenpfuhl Pfuhl, deutsches Adelsgeschlecht, siehe PfuelPfuhl ist der Familienname folgender Personen: Albert Pfuhl (1929–2005), deutscher Politiker August von Pfuhl (1794–1874), preußischer Generalmajor Christian Traugott Pfuhl (1825–1889), sorbischer Sprachforscher und Lexikograph, siehe Křesćan Bohuwěr Pful Eduard Pfuhl (1852–1917), deutscher Mediziner Emil von Pfuhl (1821–1894), preußischer Generalleutnant Ernst Pfuhl (1876–1940), Archäologe Ernst Ludwig von Pfuhl (1716–1798) preußischer General der Infanterie Fritz Pfuhl (1853–1913), deutscher Botaniker Georg Adam von Pfuhl (1618–1672), preußischer General der Kavallerie Joerg Pfuhl (* 1964), deutscher Manager Johannes Pfuhl (1846–1914), deutscher Bildhauer Lothar Pfuhl (* 1951), deutscher Radrennfahrer Ludwig Dietrich von Pfuhl (1669–1745), kaiserlicher Feldmarschall-Leutnant und Kommandant der Festung Kehl Wilhelm Pfuhl (1889–1956), deutscher AnatomSiehe auch: Schwarzer Pfuhl Pfuhlsee Fuhl Pfuel

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