Immobilien in der Zwangsversteigerung in Regensburg
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Regensburg
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Regensburg?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Regensburg ist das Amtsgericht
Regensburg zuständig.
Adresse
Amtsgericht Regensburg
Amtsgericht Regensburg
Augustenstrasse 3
93049 Regensburg (Hausanschrift)
93066 Regensburg (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Das Gebäude des Amtsgerichts und das Sitzungssaalgebäude sind über die Haupteingänge voll zugänglich. Vom Bürgersteig führt jeweils eine Rampe zur Eingangstür.
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 0941 / 2003-420
Sprechzeiten:
Der Bürgerservice ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: +49 0941 / 2003-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Regensburg.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Regensburg
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Regensburg vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Regensburg
Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) liegt in Ostbayern und ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz. Sie ist kreisfreie Stadt und Sitz des Landrats des gleichnamigen Landkreises. Sie ist eines der drei bayerischen Regionalzentren. Regensburg hat 157.443 Einwohner (31. Dezember 2022) und steht damit nach München, Nürnberg und Augsburg an vierter Stelle unter den Großstädten Bayerns.
Die Stadt ist Bischofssitz der im Jahr 739 errichteten Diözese Regensburg. Die Stadt hat römische Wurzeln, ab ca. 175 wurde hier das Legionslager Castra Regina errichtet. Sie wurde im Mittelalter Reichsstadt und war bis 1806 Sitz des Immerwährenden Reichstags des Heiligen Römischen Reichs.
Wirtschaftlich ist Regensburg stark geprägt vom verarbeitenden Gewerbe (Automobilbau, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mikroelektronik). Mit 760 sozialversicherten Beschäftigten je 1000 Einwohner hat Regensburg eine hohe Arbeitsplatzdichte. Die Arbeitslosigkeit liegt etwas unter dem bayerischen Landesdurchschnitt (Januar 2019: 2,9 %; Landesdurchschnitt Januar 2019: 3,3 %). Seit 1962 ist Regensburg Sitz der Universität Regensburg als einer von heute drei Hochschulen in der Stadt. 1978 begann der Bau des zugehörigen Universitätsklinikums. Als erster Bauabschnitt nahm 1984 die Zahnklinik den Betrieb auf, und 1992 begann im Klinikum der allgemeine stationäre Betrieb.
Seit dem 13. Juli 2006 gehört das Ensemble Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof mit seinen historischen Baudenkmälern zum UNESCO-Welterbe.
Quelle: wikipedia.org