Immobilien in der Zwangsversteigerung in Rottenbach
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Rottenbach
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Rottenbach?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Rottenbach ist das Amtsgericht
Coburg zuständig.
Adresse
Amtsgericht Coburg
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Strasse 1
96450 Coburg (Hausanschrift)
Postfach 2135
96410 Coburg (Postanschrift)
Telefon: 09561 / 878-0
Telefax: 09561 / 878-1900
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Justizgebäudes:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr
In dieser Zeit sind die Pforten durchgehend besetzt.
Telefon: +49 09561 / 878-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Coburg.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Rottenbach
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Rottenbach vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Rottenbach
Rottenbach heißen folgende geographischen Objekte:
Rottenbach (Oberösterreich), Gemeinde im Bezirk Grieskirchen, OberösterreichRottenbach (Oberfranken), Ortsteil der Gemeinde Lautertal, Landkreis Coburg, Bayern
Rottenbach (Gemeinde Hirschbach), Ortsteil der Gemeinde Hirschbach, Bezirk Gmünd, Niederösterreich
Rottenbach (Gemeinde Zwettl-Niederösterreich), Katastralgemeinde von Zwettl, Bezirk Zwettl, Niederösterreich
Rottenbach (Königsee), Ortsteil der Stadt Königsee, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringenhistorisch:
Rottenbach (Wüstung), im Ortsteil Singen der Stadt Stadtilm, Ilm-Kreis, ThüringenGewässer:
Rottenbach (Ilm), linker Zufluss der Ilm in Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Rottenbach (Königseer Rinne), linker Zufluss der Königseer Rinne in Rottenbach, Gemeinde Königsee-Rottenbach, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringen
Rottenbach (Lauter) – zwei Zuflüsse der Lauter (zur Itz) oder des Lauterbachs in Oberfranken, Bayern; flussabwärts:
Rottenbach (Lauter, Tremersdorf), rechter Oberlauf bis Tremersdorf, Gemeinde Lautertal, Landkreis Coburg
Rottenbach (Lauter, Coburg), linker Zufluss in der kreisfreien Stadt Coburg
Rottenbach (Michelsbach), linker Zufluss des Michelsbachs bei Hördt, Landkreis Germersheim, Rheinland-PfalzSiehe auch:
Rotenbach
Rothenbach
Rottbach
Röttbach
Rottebach
Röttenbach
Rottenbacher
Rottenbachgraben, rechter Zufluss der dort Röden genannten Röthen bei Neustadt bei Coburg, Landkreis Coburg, Bayern
Quelle: wikipedia.org