Immobilien in der Zwangsversteigerung in Rottenbauer

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Rottenbauer

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Rottenbauer?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Rottenbauer ist das Amtsgericht Würzburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Würzburg

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg (Hausanschrift)

Telefon: 0931 / 381-0
Telefax: 0931 / 3812008

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0931 / 381-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Würzburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Rottenbauer

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Rottenbauer vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Rottenbauer

Rottenbauer (früher Rotenbur), der heute südlichste der 13 Stadtbezirke und gleichzeitig einer von 25 Stadtteilen von Würzburg, war bis 31. Dezember 1973 eine eigenständige Gemeinde im Landkreis Würzburg. Er grenzt im Norden an den Würzburger Stadtteil Heuchelhof, im Osten an die Gemarkung der Landkreisgemeinde Winterhausen. Im Westen und Süden grenzen die Ortsteile der Gemeinde Reichenberg, Lindflur und Fuchsstadt an. Der ehemals ländlich geprägte Ort hat sich seit der Eingemeindung zur Stadt Würzburg, am 1. Januar 1974, aber insbesondere in jüngerer Vergangenheit, sehr dynamisch entwickelt. Durch den Anschluss an das Netz der Würzburger Straßenbahn sowie durch die Ausweisung von neuen Baugebieten, Rottenbauer Nord und Nord-Ost, entwickelt sich der Ort zu einem begehrten Wohnort mit dörflichem Charakter, umgeben von Feldern, aber mit teilweiser städtischer Infrastruktur. Am 4. Januar 1967 erreichte die Einwohnerzahl die Tausendergrenze. Nach der Bevölkerungsstatistik der Stadt Würzburg hat der Stadtteil im Jahr 1999 die 2000-Einwohner-Marke überschritten und hatte zum 31. Dezember 2011 bereits 3876 Einwohner. Somit ist er der am schnellsten wachsende Stadtteil Würzburgs. Die Bebauung besteht überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern und nur wenigen Mehrfamilienhäusern.

Quelle: wikipedia.org