Immobilien in der Zwangsversteigerung in Schlicht

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Schlicht

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Schlicht?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Schlicht ist das Amtsgericht Amberg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Amberg

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)

Postfach 1162
92201 Amberg (Postanschrift)

Telefon: 09621 / 604 - 0

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr


Telefon: +49 09621 / 604 - 0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Amberg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Schlicht

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Schlicht vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Schlicht

Schlicht steht für EinfachheitSchlicht ist der Name mehrerer Orte in Deutschland: Schlicht (Bad Endorf), Ortsteil der Gemeinde Bad Endorf, Landkreis Rosenheim, Bayern Schlicht (Feldberger Seenlandschaft), Ortsteil der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern Schlicht (Geisenhausen), Ortsteil des Marktes Geisenhausen, Landkreis Landshut, Bayern Schlicht (Gerzen), Ortsteil der Gemeinde Gerzen, Landkreis Landshut, Bayern Schlicht (Reichertsheim), Ortsteil der Gemeinde Reichertsheim, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern Schlicht (Soyen), Ortsteil der Gemeinde Soyen, Landkreis Rosenheim, Bayern Schlicht (Vilseck), Ortsteil der Stadt Vilseck, Landkreis Amberg-Sulzbach, BayernSchlicht ist der Familienname folgender Personen: Adolph Schlicht (1840–1910), Berliner Kommunalpolitiker Alfred Schlicht (* 1955), deutscher Islamwissenschaftler, Orientalist und Diplomat Annika Schlicht (* 1988), deutsche Opernsängerin der Stimmlage Mezzosopran Burghard Schlicht (* 1946) Filmemacher, Journalist und Autor Carl von Schlicht (1833–1912), deutscher Landschaftsmaler der Düsseldorfer Schule Ekkehart Schlicht (* 1945), deutscher Ökonom Elisabeth Schlicht (1914–1989), Archäologin Georg Schlicht (1891–1970), deutscher Politiker (WAV) Götz Schlicht (Heinz Götz Davidsohn; 1908–2006), deutscher Jurist und Agent Günter Schlicht (1923–??), deutscher Politiker (SRP), MdBB Günther Schlicht (1901–1962), deutscher Industriemanager Josef Schlicht (1832–1917), bayerischer Volkskundler und Heimatforscher Ludolf Ernst Schlicht (1714–1769), deutscher evangelischer Geistlicher und Kirchenlieddichter Matthias Schlicht (* 1967), deutscher Leichtathlet Max Schlicht (1870–1945), deutscher Konteradmiral Michael Schlicht (* 1993), deutscher Fußballspieler Sven Schlicht (* 1991), deutscher Eishockeyspieler Svenja Schlicht (* 1967), deutsche Schwimmsportlerin Ursel Schlicht (* 1962), deutsche Pianistin und Musikwissenschaftlerin Uwe Schlicht (1938–2019), deutscher Journalist Wolfgang Schlicht (* 1952), deutscher Sportwissenschaftler und HochschullehrerSchlicht ist in der Mathematik eine Eigenschaft komplexer mathematischer Funktionen, siehe Biholomorphe Abbildung von Gebieten, siehe Schlichtes GebietSiehe auch: Amt Schlicht

Quelle: wikipedia.org