Immobilien in der Zwangsversteigerung in Schwaig

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Schwaig

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Schwaig?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Schwaig ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
90327 Nürnberg (Großkundenanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Eingang mit Rampe und Aufzug

Telefon: 0911 / 321-01 (Vermittlung)
Telefax:  0911 / 321-2878 (Gemeinsame Einlaufstelle)

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0911 / 321-01

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Nürnberg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Schwaig

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Schwaig vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Schwaig

Schwaig (mhd. sweige ‚Sennerei‘) steht für: milchverarbeitende Alm- und Alpbetriebe, siehe Schwaighof (Hofform) eine während der Sommermonate benutzte Melkalm, siehe Alm (Bergweide) Schwaig heißen folgende geographischen Objekte: Schwaig bei Nürnberg, Gemeinde im Landkreis Nürnberger Land, Bayern Ortsteile: Schwaig (Aldersbach), Ortsteil der Gemeinde Aldersbach, Landkreis Passau, Bayern Schwaig (Brannenburg), Ortsteil der Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim, Bayern Schwaig (Brennberg), Ortsteil der Gemeinde Brennberg, Landkreis Regensburg, Bayern Schwaig (Buchbach), Ortsteil des Marktes Buchbach, Landkreis Mühldorf am Inn, Bayern Schwaig (Eichendorf), Ortsteil des Marktes Eichendorf, Landkreis Dingolfing-Landau, Bayern Schwaig (Eurasburg), Ortsteil der Gemeinde Eurasburg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Schwaig (Feldkirchen-Westerham), Ortsteil der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Landkreis Rosenheim, Bayern Schwaig (Großkarolinenfeld), Ortsteil der Gemeinde Großkarolinenfeld, Landkreis Rosenheim, Bayern Schwaig (Haiming), Ortsteil der Gemeinde Haiming, Landkreis Altötting, Bayern Schwaig (Hohenwart), Ortsteil des Marktes Hohenwart, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern Schwaig (Iffeldorf), Ortsteil der Gemeinde Iffeldorf, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern Schwaig (Irschenberg), Ortsteil der Gemeinde Irschenberg, Landkreis Miesbach, Bayern Schwaig (Johanniskirchen), Ortsteil der Gemeinde Johanniskirchen, Landkreis Rottal-Inn, Bayern Schwaig (Kirchanschöring), Ortsteil der Gemeinde Kirchanschöring, Landkreis Traunstein, Bayern Schwaig (Landshut), Ortsteil der kreisfreien Stadt Landshut, Bayern Schwaig (Marquartstein), Ortsteil der Gemeinde Marquartstein, Landkreis Traunstein, Bayern Schwaig (Neustadt), Ortsteil der Stadt Neustadt an der Donau, Landkreis Kelheim, Bayern Schwaig (Oberding), Ortsteil der Gemeinde Oberding, Landkreis Erding, Bayern Schwaig (Rosenheim), Ortsteil der kreisfreien Stadt Rosenheim, Bayern Schwaig (Rottenbuch), Ortsteil der Gemeinde Rottenbuch, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern Schwaig (Ruhpolding), Ortsteil der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein, Bayern Schwaig (Schliersee), Ortsteil des Marktes Schliersee, Landkreis Miesbach, Bayern Schwaig (Schwarzenfeld), Ortsteil des Marktes Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf, Bayern Schwaig (Traunstein), Ortsteil der Stadt Traunstein, Landkreis Traunstein, Bayern Schwaig (Tuntenhausen), Ortsteil der Gemeinde Tuntenhausen, Landkreis Rosenheim, Bayern Schwaig (Wackersberg), Ortsteil der Gemeinde Wackersberg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern Schwaig (Wildsteig), Ortsteil der Gemeinde Wildsteig, Landkreis Weilheim-Schongau, Bayern Schwaig (Wolnzach), Ortsteil des Marktes Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Bayern Schwaig (Gemeinde Baldramsdorf), Ortschaft von Baldramsdorf, Bezirk Spittal an der Drau, Kärnten Schwaig (Gemeinde Himmelberg), Ortschaft von Himmelberg, Bezirk Feldkirchen, Kärnten Schwaig (Gemeinde Weistrach), Katastralgemeinde von Weistrach, Niederösterreich Schwaig (Gemeinde Altheim), Ortschaft der Stadt Altheim, Oberösterreich Schwaig (Gemeinde Großgmain), Ortsteil von Großgmain, Bezirk Salzburg-Umgebung, Land Salzburg Schwaig (Gemeinde Weißpriach), Ortsteil von Weißpriach, Bezirk Tamsweg, Land Salzburg Schwaig (Gemeinde Greinbach), Ortsteil von Greinbach, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Steiermark Schwaig (Gemeinde Stainz), Ortsteil von Stainz, Bezirk Deutschlandsberg, Steiermark Schwaig (Gemeinde Jerzens), Weiler bei Jerzens, Tirol Siehe auch: Schweig, Schwaige

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