Immobilien in der Zwangsversteigerung in Senden

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Senden

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Senden?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Senden ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig.

Adresse
Amtsgericht Neu-Ulm

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 17
89231 Neu-Ulm (Hausanschrift)

Postfach 2340
89213 Neu-Ulm (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Zugang zum Aufzug an der Stirnseite des Gebäudes (beim überdachten Parkplatz)

Telefon: 0731 / 70793-146 oder -724
Telefax: 0731 / 70793 -712

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0731 / 707930

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Neu-Ulm.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Senden

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Senden vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Senden

Senden steht für: senden, das Betreiben einer SendeanlageGeografie: Senden (Bayern), Stadt im Landkreis Neu-Ulm Senden (Westfalen), Gemeinde im Kreis Coesfeld Senden (Rot an der Rot), Ortsteil der Gemeinde Rot an der Rot, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg Schloss Senden in Westfalen Haus Senden bei Olfen, ging beim Bau des Dortmund-Ems-Kanals unterAdelsgeschlechter: Senden (Adelsgeschlecht), erloschenes westfälisches Adelsgeschlecht Droste zu Senden, Droste zu Vischering Schuler von SendenSenden ist der Familienname folgender Personen: Caroline von Senden (* 1961), deutsche Filmproduzentin und ZDF-Redaktionsleiterin Carl von Senden (1808–1879), preußischer Beamter und Regierungspräsident von Köslin Casper van Senden (* vor 1565; † nach 1601), lübischer Kaufmann im Austausch von Kriegsgefangenen und im Sklavenhandel Elfriede Senden (1900–1941), deutsche Mittelstreckenläuferin Ernst Wilhelm Schuler von Senden (1812–1899), preußischer Generalleutnant Friedrich van Senden (1890–1969), deutscher Lehrer, Schuldirektor und lokale Persönlichkeit in Aurich Friedrich von Senden (* 1942), deutscher Generalmajor Friedrich Schuler von Senden (1753–1827), preußischer General der Infanterie Ger Senden (* 1971), niederländischer Fußballspieler Gerhard Heinrich van Senden (1793–1851), reformierter Theologe und Schriftsteller Gustav von Senden-Bibran (1847–1909), deutscher Admiral Jobst Moritz Droste zu Senden (1666–1754), Landkomtur der Kammerballei Koblenz des Deutschen Ordens Karl von Senden (Politiker) (1837–1913), preußischer Rittergutsbesitzer und Politiker, MdH Leo Senden (1888–1944), belgischer römisch-katholischer Geistlicher und Märtyrer Manuel von Senden (* 1953), deutscher Charaktertenor Paul Senden (1877–1955), deutscher Schauspieler. Theodor von Senden († 1610), Jurist und Präzeptor von Prinzen der herzoglichen Höfe von Braunschweig-Lüneburg-Dannenberg und MecklenburgSiehe auch: Sehnden Sender Sendung Zenden

Quelle: wikipedia.org