Immobilien in der Zwangsversteigerung in Sommerach

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Sommerach

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Sommerach?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Sommerach ist das Amtsgericht Würzburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Würzburg

Amtsgericht Würzburg
Ottostraße 5
97070 Würzburg (Hausanschrift)

Telefon: 0931 / 381-0
Telefax: 0931 / 3812008

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 0931 / 381-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Würzburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Sommerach

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Sommerach vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Sommerach

Sommerach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Volkach. Sommerachs Geschichte ist eng mit dem Benediktinerkloster Münsterschwarzach verbunden, das lange Zeit die Grundherrschaft im Ort innehatte. Daneben waren hier noch mehrere andere Adelsgeschlechter, darunter die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, begütert. Sommerach ist mit 232 Hektar Rebfläche (2017) eine der größeren weinbautreibenden Gemeinden im Anbaugebiet Franken. Mit dem Sommeracher Katzenkopf besitzt die Gemeinde eine der bekanntesten Weinlagen Frankens. Der Wein prägt das Dorf in vielerlei Hinsicht. So entstand im Jahr 1901 die älteste Winzergenossenschaft Frankens hier. Mittelpunkt des Festkalenders bildet das jährlich gefeierte Altort-Weinfest. Die jahrhundertealte Kulturlandschaft der Weininsel mit dem rebenbestockten Kreuzberg im Mittelpunkt zieht ebenso Touristen an wie der weitgehend erhaltene frühneuzeitliche Ortskern, der mehrfach prämiert wurde. Sommerach besitzt eine teilweise noch bestehende Ortsummauerung mit zwei intakten Toren. Mittelpunkt des Ortes bildet die katholische Euchariuskirche. Daneben bilden viele Häckerhäuser und nicht zuletzt die ehemaligen Amtsgebäude der Dorfherren ein sehenswertes Ensemble.

Quelle: wikipedia.org