Immobilien in der Zwangsversteigerung in Stammheim

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Stammheim

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Stammheim?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Stammheim ist das Amtsgericht Schweinfurt zuständig.

Adresse
Amtsgericht Schweinfurt

Amtsgericht Schweinfurt
Jägersbrunnen 6
97421 Schweinfurt (Hausanschrift)

Postfach 4040
97408 Schweinfurt (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der barrierefreie Zugang zum Gebäude ist gewährleistet.

Telefon: 09721 / 542-0
Telefax: 09721 / 542-190

Sprechzeiten in allen Abteilungen:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Telefon: +49 09721 / 542-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Schweinfurt.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Stammheim

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Stammheim vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Stammheim

Stammheim ist ein geographischer Name: Gemeinden: Stammheim ZH, eine politische und eine Kirchgemeinde im Bezirk Andelfingen, Kanton Zürich, siehe auch Oberstammheim Unterstammheim Stadt- und Ortsteile: Stammheim (Calw), Stadtteil von Calw, Landkreis Calw, Baden-Württemberg Stammheim (Florstadt), Ortsteil der Stadt Florstadt, Wetteraukreis, Hessen Stammheim (Köln), Stadtteil von Köln, Nordrhein-Westfalen Stammheim (Stuttgart), Stadtbezirk von Stuttgart, Baden-Württemberg Stammheim (Kolitzheim), Pfarrdorf der Gemeinde Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt, Bayern Gebäude: Justizvollzugsanstalt Stuttgart, umgangssprachlich auch nur Stammheim, in Stuttgart-Stammheim Schloss Stammheim (Stuttgart), in Stuttgart-Stammheim Schloss Stammheim (Florstadt), in Florstadt-Stammheim Historische Verwaltungseinheit: Obervogtei Stammheim-Steinegg, ehemalige Vogtei in den heutigen Kantonen Zürich und Thurgau Stammheim ist ein Familienname: Herren von Stammheim, süddeutsches Adelsgeschlechts Franz Egon von Fürstenberg-Stammheim (1797–1859), Königlich Preußischer Kammerherr und Förderer des Dombaus Gisbert Egon von Fürstenberg-Stammheim (1836–1908), deutscher Großgrundbesitzer und Politiker Josefine Karoline von Fürstenberg-Stammheim (1835–1895), deutsche Benediktinerin und Klostergründerin Stammheim ist außerdem: Stammheim (Diskothek), ehemalige Techno-Diskothek in Kassel, Hessen Stammheim (Film), Film über die RAF-Prozesse Stammheim – Zeit des Terrors, Film von Niki Stein (2025) Stammheim (Theaterstück), Theaterstück von George Tabori von 1986 Siehe auch: Stammheim-Prozess, 1975–1977 gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der ersten Generation Todesnacht von Stammheim, Nacht zum 18. Oktober 1977, in der mehrere RAF-Gefangene in Stuttgart-Stammheim Suizid begingen Der von Stamheim, Minnesänger, 13. Jahrhundert (auch Stammheim)

Quelle: wikipedia.org