Immobilien in der Zwangsversteigerung in Stockheim

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Stockheim

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Stockheim?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Stockheim ist das Amtsgericht Coburg zuständig.

Adresse
Amtsgericht Coburg

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Strasse 1
96450 Coburg (Hausanschrift)
Postfach 2135
96410 Coburg (Postanschrift)

Telefon: 09561 / 878-0
Telefax: 09561 / 878-1900

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Justizgebäudes:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr

In dieser Zeit sind die Pforten durchgehend besetzt.


Telefon: +49 09561 / 878-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Coburg.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Stockheim

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Stockheim vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Stockheim

Stockheim ist der Name folgender Orte: in Deutschland: Baden-Württemberg Stockheim (Brackenheim), Ortsteil der Stadt Brackenheim, Landkreis HeilbronnBayern Stockheim (Oberfranken), Gemeinde im Landkreis Kronach Stockheim (Unterfranken), Gemeinde im Landkreis Rhön-Grabfeld Stockheim (Bad Wörishofen), Ortsteil der Stadt Bad Wörishofen, Landkreis Unterallgäu Stockheim (Rügland), Ortsteil der Gemeinde Rügland, Landkreis Ansbach Stockheim (Spalt), Ortsteil der Stadt Spalt, Landkreis RothHessen Stockheim (Glauburg), Ortsteil der Gemeinde Glauburg, Wetteraukreis Stockheim (Michelstadt), Ortsteil der Stadt Michelstadt, Odenwaldkreis Stockheim (Wüstung), Wüstung im Hintertaunus nahe Usingen, Hochtaunuskreis, HessenNordrhein-Westfalen Stockheim (Kreuzau), Ortsteil der Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren Stockheim (Nümbrecht), Ortsteil der Gemeinde Nümbrecht, Oberbergischer KreisSachsen Stockheim (Bad Lausick), Ortsteil der Stadt Bad Lausick, Landkreis Leipzigaußerhalb Deutschlands: Österreich Stockheim (Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith), Ort und Katastralgemeinde der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith in der SteiermarkBelgien Stockheim, Ortsteil der Gemeinde Dilsen-Stokkem, Region Flandern Stockheim (französisch Stockem), Ortsteil der Gemeinde Arel, Provinz LuxemburgOstpreußen Saizewo (Kaliningrad, Prawdinsk) (bis 1945 Stockheim), Dorf und Kirchspiel in Ostpreußen, heute Oblast Kaliningrad (Russland)Stockheim ist der Familienname folgender Personen: Carl von Stockheim († 1551), deutscher Ritter, Burgmann und Amtmann Friedrich von Stockheim (1462–1528) (der Ältere), Vizedom des Rheingaus Friedrich von Stockheim (1509–1556) (der Jüngere), Vizedom des Rheingaus Toni Stockheim (1890–1969), deutscher Bildhauer Wilhelm von Stockheim († 1532), Domherr in WormsStockheim steht für: Stockheim (Adelsgeschlecht), ein Adelsgeschlecht Stockheim (Gastronomie), ein Messe- und CateringunternehmenSiehe auch: Stockheimer Gericht, historischer Verwaltungsbezirk Stockham Stöckheim

Quelle: wikipedia.org