Immobilien in der Zwangsversteigerung in Weyer

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Weyer

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Weyer?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Weyer ist das Amtsgericht Euskirchen zuständig.

Adresse
Amtsgericht Euskirchen


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Euskirchen.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Weyer

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Weyer vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Weyer

Weyer steht für: Weyer (Familienname), Familienname, zu Namensträgern siehe dort Weyers Taschenbuch der Kriegsflotten („der Weyer“), siehe Bruno Weyer Weyers Flottentaschenbuch, „der Weyer“, militärisches Handbuch Arbeitserziehungs- und Zigeuneranhaltelager St. Pantaleon-Weyer, ehemaliges nationalsozialistisches Gefangenenlager die Düsseldorfer Eisenbahnbedarf AG, vormals Carl Weyer & Cie., ein ehemaliger Hersteller von Eisen- und StraßenbahnwagenWeyer ist der Name folgender Gemeinden: Weyer (Rhein-Lahn-Kreis) in Rheinland-Pfalz Weyer (Oberösterreich), Markt im Bezirk Steyr-Land in Oberösterreich Weyer (Bas-Rhin) im Département Bas-Rhin, Frankreich Orte und Gemeindeteile – in Deutschland: Weyer (Radevormwald), Ortsteil der Stadt Radevormwald im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen Weyer (Lindlar), Ortsteil der Gemeinde Lindlar im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen Weyer (Mechernich), Ortsteil der Stadt Mechernich im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen Weyer (Solingen), Ortsteil der kreisfreien Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen Weyer (Gochsheim), Ortsteil der Gemeinde Gochsheim im Landkreis Schweinfurt in Bayern Weyer (Villmar), Ortsteil der Gemeinde Villmar im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen– in Österreich: Weyer (Gemeinde Haigermoos), Gemeindeteil von Haigermoos, Bezirk Braunau am Inn, Oberösterreich Weyer (Gemeinde Gmunden), Stadtteil von Gmunden, Bezirk Gmunden, Oberösterreich Weyer (Gemeinde Weißkirchen), Ort bei Weißkirchen an der Traun, Bezirk Wels-Land, Oberösterreich Weyer (Gemeinde Bramberg), Gemeindeteil von Bramberg am Wildkogel, Bezirk Zell am See, Land Salzburg Weyer (Gemeinde Mattsee), Ort in Mattsee, Bezirk Salzburg-Umgebung, Land Salzburg Weyer (Gemeinde Frohnleiten), Gemeindeteil von Frohnleiten, Bezirk Graz-Umgebung, Steiermark– in Luxemburg: Weyer, Ort in der Gemeinde Fischbach (Luxemburg), Luxemburg Schlösser: Schloss Weyer (Frohnleiten), Steiermark Schloss Weyer (Gmunden), Oberösterreich Schloss Weyer (Judenburg), Steiermark Schloss Weyer (Kematen an der Krems), Oberösterreich Schloss Weyer (Sankt Veit an der Glan), KärntenSiehe auch: Waier Weier Weiher Weyher Weyr Weyern Weyers

Quelle: wikipedia.org