Immobilien in der Zwangsversteigerung in Blankenfelde

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Blankenfelde bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Blankenfelde

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Blankenfelde?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Blankenfelde ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Blankenfelde

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Blankenfelde vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Blankenfelde

Blankenfelde ist der Familienname folgender Personen: Blankenfelde (Adelsgeschlecht), Berliner Patrizierfamilie Blankenfelde ist der Familienname folgender Personen: Johann II. von Blankenfelde († 1527), deutscher Geistlicher, Erzbischof von Riga Johann III. von Blankenfelde (1507–1579), deutscher Politiker, Bürgermeister von Berlin Johannes I. von Blankenfelde (um 1240–1320), deutscher Politiker, regierender Bürgermeister von Berlin Johannes II. von Blankenfelde (um 1404–nach 1474), deutscher Politiker, Regierender Bürgermeister von Berlin Paul Heinrich von Blankenfelde († 1532), Berliner Handelsherr und Münzmeister Paul von Blankenfelde († 1436), Berliner Bürgermeister Peter von Blankenfelde, Berliner Bürgermeister Thomas von Blankenfelde († 1504), Berliner Bürgermeister Wilhelm von Blankenfelde († 1474), Bürgermeister von Berlin Blankenfelde ist der Name folgender Orte: in Deutschland: das Blankenfelde-Haus, Spandauer Straße, Berlin-Mitte Berlin-Blankenfelde, Ortsteil von Berlin Blankenfelde (Blankenfelde-Mahlow), Ortsteil der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg in Polen: Brwice (ehemals Blankenfelde im Landkreis Königsberg (Neumark), Brandenburg), ein Ort in der Woiwodschaft Westpommern Kłosowice (ehemals Blankenfelde im Landkreis Naugard, Pommern), ein Ort in der Woiwodschaft Westpommern, heute Teil der Gemeinde Goleniów Klukowo (Złotów) (bis 1939 Klukowo, 1939 bis 1945 Blankenfelde im Landkreis Flatow, Pommern), ein Ort in der Woiwodschaft Großpolen Sonstiges: Blankenfelder Boogieband, ein Blues-Projekt in der DDR Siehe auch Großblankenfelde Kleinblankenfelde Blankenfeld

Quelle: wikipedia.org