Immobilien in der Zwangsversteigerung in Briesen

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Briesen bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Briesen

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Briesen?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Briesen ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Briesen

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Briesen vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Briesen

Briesen ist der Name folgender Orte: in Deutschland Briesen (Friesack), Ortsteil der Gemeinde Friesack im Landkreis Havelland, Brandenburg Briesen (Gerswalde), Gemeindeteil der Gemeinde Gerswalde im Landkreis Uckermark, Brandenburg Briesen (Halbe), Ortsteil der Gemeinde Halbe im Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg Briesen (Mark), Gemeinde im Landkreis Oder-Spree, Brandenburg Briesen (Spreewald), Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg Briesen (Vetschau/Spreewald), Siedlungsplatz der Stadt Vetschau/Spreewald im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg Briesen (Wüstung), Wüstung bei Rheinsberg, Land Brandenburg bis 1939 Name von Briesensee (Neu Zauche), Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburgin Polen Kreis Briesen, ehemaliger Landkreis in Westpreußen deutscher Name der polnischen Stadt Wąbrzeźno in der Woiwodschaft Kujawien-Pommern, mit Schloss Briesen deutscher Name des polnischen Dorfes und der Gmina Brzeżno in der Woiwodschaft Westpommern Brzezina (Skarbimierz), Dorf der Landgemeinde Skarbimierz im Powiat Brzeski in der Woiwodschaft Opolein Tschechien deutscher Name der tschechischen Gemeinde Březina u Jevíčka im Okres Svitavy deutscher Name des abgebaggerten tschechischen Dorfes Břežánky, nordwestlich von Bílina, Okres Teplicein der Slowakei deutscher Name der slowakischen Stadt BreznoBriesen ist der Familienname folgender Personen: Adalbert Konstantin von Briesen († 1698), polnischer Starost, Woiwode und Senator, Freund des großen Kurfürsten Alfred von Briesen (1849–1914), deutscher General der Infanterie im Ersten Weltkrieg Arthur von Briesen (1891–1981), deutscher Generalmajor der Wehrmacht August von Briesen (1935–2003), deutsch-französischer Maler, Lithograf, Zeichner und Illustrator Bruno Schulz-Briesen (1832–1919), deutscher Bergbauunternehmer Constantin von Briesen (1821–1877), preußischer Landrat und Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses Detlef Briesen (* 1957), deutscher Historiker und Hochschullehrer Eduard Schulz-Briesen (1831–1891), deutscher Maler Emy von Briesen (1857–1936), deutsche Malerin und Dichterin Karl von Briesen (1765–1834), preußischer Generalleutnant Kurt von Briesen (1883–1941), deutscher General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg; Sohn von Alfred von Briesen Louis Arthur von Briesen (1819–1896), preußischer Generalleutnant Ludwig von Briesen (1773–1859), preußischer Landrat Otto von Briesen (Landrat) (1804–1868) preußischer Landrat Otto von Briesen (General) (1832–1905), preußischer Generalleutnantferner Angehörige mehrerer Adelsgeschlechter, siehe Liste der Adelsgeschlechter namens BriesenSiehe auch: Briese Brisen Groß Briesen Klein Briesen Priesen

Quelle: wikipedia.org