Immobilien in der Zwangsversteigerung in Flur
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Flur
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Flur?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Flur ist das Amtsgericht
Strausberg zuständig.
Adresse
Amtsgericht Strausberg
Amtsgericht Strausberg
Klosterstraße 13
15344 Strausberg
Die Zentrale des Amtsgerichts Strausberg ist unter der
Telefonnummer: 03341-3312 0 zu erreichen.
Folgende Faxnummer steht Ihnen zur Verfügung:
Faxnummer 03341-3312 190
Telefon: (+49) 03341-3312 0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Strausberg.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Flur
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Flur vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Flur
Der Flur steht für:
Hausflur, ein Verbindungsraum in einem Gebäude
davon wohl abgeleitet: Fluren, „Bremer Fluren“: Sollinger Sandsteinplatten für den Bodenbelag, die bis Bremen verschifft und von hier weiter über Land verfrachtet wurden.
Korridor (Gebäude), ein langer, im Verhältnis dazu schmaler Raum in Gebäuden, von dem es Türen zu den eigentlichen Nutzräumen gibtDie Flur steht für:
Flur (Gelände), ein meist offenes Stück Fläche in der Landschaft
Teil einer Gemarkung, einer Flächeneinheit im Kataster
Boden von Fahrzeugen, vor allem denen des Öffentlichen Personennahverkehrs; siehe: Niederflurtechnik
Flur (Heinersreuth), Ortsteil der Gemeinde Heinersreuth, Landkreis Bayreuth, BayernSiehe auch:
Quelle: wikipedia.org