Immobilien in der Zwangsversteigerung in Ludwigsfelde

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Ludwigsfelde

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Ludwigsfelde?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Ludwigsfelde ist das Amtsgericht Luckenwalde zuständig.

Adresse
Amtsgericht Luckenwalde


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Luckenwalde.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Ludwigsfelde

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Ludwigsfelde vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Ludwigsfelde

Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des märkischen Landkreises Teltow-Fläming mit knapp 30.000 Einwohnern. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin. Das Stadtrecht besteht seit dem 18. Juli 1965. Die Kernstadt Ludwigsfelde, die der gesamten Stadt den Namen gab, befindet sich auf der Teltow-Hochfläche, während die zwischen 1997 und 2003 als Ortsteile eingemeindeten elf Dörfer überwiegend in angrenzenden Niederungen liegen. Ortsteile wie Ahrensdorf und Gröben entstanden im 12. Jahrhundert mit der Deutschen Ostsiedlung als Kolonistendörfer. Die Kernstadt ist eine Neugründung von 1750/1753 unter Friedrich dem Großen im Zuge der Binnenkolonisation. Mit dem Bau eines Flugzeugmotorenwerks durch Daimler-Benz erhielt Ludwigsfelde 1936 den entscheidenden Entwicklungsimpuls zur heutigen Industriestadt. Rund 80 % der Bevölkerung lebt in der Kernstadt, die von technologieintensiven Industriezweigen, insbesondere in den Bereichen Automobilproduktion und Luft- und Raumfahrttechnik, geprägt ist. In den dörflichen Ortsteilen, die 87 % der Gesamtfläche (circa 110 km²) einnehmen, dominiert nach wie vor die Landwirtschaft. Die naturnahen Dörfer, zum Teil im Naturpark Nuthe-Nieplitz gelegen, haben zudem Anteil am touristischen Aufschwung, der seit der deutschen Wiedervereinigung Teile des südlichen Berliner Umlands erfasst hat.

Quelle: wikipedia.org