Immobilien in der Zwangsversteigerung in Marwitz

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Marwitz

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Marwitz?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Marwitz ist das Amtsgericht Neuruppin zuständig.

Adresse
Amtsgericht Neuruppin

Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Str. 18a
16816 Neuruppin

Postanschrift:
Amtsgericht Neuruppin
Postfach 1352
16802 Neuruppin

Telefonzentrale
03391-395-0

Fax
03391 - 2832 (Rechtssachen)
03391 - 395 - 402 (Verwaltung)

Am Amtsgericht Neuruppin sind für das Publikum folgende Sprechzeiten eingerichtet:

 

Montag

09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Dienstag

13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeit

Donnerstag

09.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Freitag

09.00 Uhr bis 11.30 Uhr


Telefon: (+49) 03391-395-0

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Neuruppin.

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Marwitz

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Marwitz vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Marwitz

Marwitz steht für: Marwitz (Familienname), Familienname, zu Namensträgern siehe dort Marwitz (Adelsgeschlecht), deutsches AdelsgeschlechtMarwitz ist der Name folgender Orte: Marwitz (Oberkrämer), Ortsteil der Gemeinde Oberkrämer im Landkreis Oberhavel in Brandenburg Marwice (ehemals Marwitz im Landkreis Landsberg (Warthe), Brandenburg), heute Ortsteil der Gemeinde Lubiszyn, Heimat der Familie von der Marwitz Marwice (Widuchowa) (ehemals Marwitz im Landkreis Greifenhagen, Pommern), heute Ortsteil der Gemeinde Widuchowa Marwica (ehemals Klein Marwitz im Landkreis Preußisch Holland, Ostpreußen), heute Ortsteil der Gemeinde Rychliki Marwica Wielka (ehemals Groß Marwitz im Landkreis Preußisch Holland, Ostpreußen), heute Ortsteil der Gemeinde Rychliki

Quelle: wikipedia.org