Immobilien in der Zwangsversteigerung in Wittstock
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Wittstock
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Wittstock?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Wittstock ist das Amtsgericht
Neuruppin zuständig.
Adresse
Amtsgericht Neuruppin
Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Str. 18a
16816 Neuruppin
Postanschrift:
Amtsgericht Neuruppin
Postfach 1352
16802 Neuruppin
Telefonzentrale
03391-395-0
Fax
03391 - 2832 (Rechtssachen)
03391 - 395 - 402 (Verwaltung)
Am Amtsgericht Neuruppin sind für das Publikum folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag |
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
Dienstag |
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr |
Mittwoch |
keine Sprechzeit |
Donnerstag |
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
Freitag |
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
Telefon: (+49) 03391-395-0
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht Neuruppin.
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Wittstock
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Wittstock vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Wittstock
Wittstock bezeichnet:
Wittstock/Dosse, Kleinstadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
Wittstock (Nordwestuckermark), Gemeindeteil des Ortsteils Schönermark der Gemeinde Nordwestuckermark, Landkreis Uckermark, Brandenburg
Wysoka (Smołdzino) (ehemals Wittstock im Landkreis Stolp, Pommern), Ortschaft in der polnischen Woiwodschaft Pommern
Wysoka (Tuchola) (ehemals Wittstock im Landkreis Tuchel, Danzig-Westpreußen), Ortschaft in der polnischen Woiwodschaft Kujawien-Pommern; siehe: Gmina Tuchola
Wysoka Gryfińska (ehemals Wittstock im Landkreis Greifenhagen, Pommern), Ortschaft in der polnischen Woiwodschaft Westpommern; siehe: Gmina Gryfino
Wysoka (Boleszkowice) (ehemals Wittstock im Landkreis Königsberg (Neumark), Mark-Brandenburg), Ortschaft in der polnischen Woiwodschaft Westpommern; siehe: Gmina Boleszkowice
Bahnhof Wittstock (Dosse)Wittstock ist der Familienname folgender Personen:
Albert Wittstock (1837–1903), deutscher Schriftsteller, Pädagoge
Charlene Wittstock (* 1978), südafrikanische Schwimmerin und seit 2011 Fürstin von Monaco
Erwin Wittstock (1899–1962), siebenbürgisch-deutscher Schriftsteller
Estie Wittstock (* 1980), südafrikanische Leichtathletin
Herma Auguste Wittstock (* 1977), deutsche Performance-Künstlerin
Joachim Wittstock (* 1939), siebenbürgisch-deutscher Schriftsteller
Jürgen Wittstock (1944–2012), deutscher Kunsthistoriker und Museumsleiter
Otto Wittstock (* 1928), deutscher Klassischer Philologe
Uwe Wittstock (* 1955), deutscher Literaturkritiker, Lektor und Autor
Wolfgang Wittstock (* 1948), rumänischer Politiker und JournalistSiehe auch:
Schlacht bei Wittstock (1636), Schlacht des Dreißigjährigen Kriegs
Truppenübungsplatz WittstockWietstock
Quelle: wikipedia.org