Immobilien in der Zwangsversteigerung in Wootz
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Wootz
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Wootz?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Wootz ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Wootz
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Wootz vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Wootz
Wootz [vuːts], auch Wootzkuchen oder Wootzbarren genannt, ist der Ausgangsstahl für den orientalisch-arabischen Damaszenerstahl. Wootz besteht aus gering legiertem Stahl mit einem Anteil von 1,5 % Kohlenstoff und – unter anderem – Spuren von Vanadium oder Molybdän. Diese Spuren sind später für die Ausbildung von Zementitlinien im Damaszenerstahl wichtig.
Das Eisenerz für das Wootz wurde in Indien gewonnen. Der Name „Wootz“ stellt wahrscheinlich eine Falschschreibung von wook als englische Version des Begriffs „ukku“ dar, welcher den dravidischen Sprachen Kannada (in Karnataka) und Telugu (in Andhra Pradesh und Telangana) entstammt und einfach „Stahl“ bedeutet. Das genaue ursprüngliche Verfahren des Wootz-Schmelzens ist nicht überliefert, Materialforschern ist es jedoch gelungen, die Wootzkuchen mit Hilfe natürlicher Verfahren herzustellen.
Dazu wurden hochreines Eisen, Sorel-Eisen, Holzkohle, Glasscherben, grüne Blätter und andere Stoffe in einem Schmelztiegel erhitzt. Dabei muss ein genaues Mischungsverhältnis der Ausgangsstoffe Eisen, Sorel-Eisen und Holzkohle vorliegen. Davon hängt später der Kohlenstoffanteil im Wootz ab.
Das Glas schwimmt auf der Schmelze und schließt sie luftdicht ab. Dadurch kann der Kohlenstoff aus der Holzkohle nicht verbrennen und diffundiert in das Eisen ein. Gleichzeitig wird Reoxidation verhindert. Durch die Blätter wird die Aufkohlung beschleunigt. Der Erfolg hängt von der richtigen Temperatur und der richtigen Schmelzdauer ab.
Quelle: wikipedia.org