Immobilien in der Zwangsversteigerung in Garbenteich
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Garbenteich
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Garbenteich?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Garbenteich ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Garbenteich
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Garbenteich vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Garbenteich
Garbenteich ist der nach Einwohnerzahl zweitgrößte Ortsteil der Stadt Pohlheim im mittelhessischen Landkreis Gießen. Die Ortsbebauung geht am Nordrand in die von Hausen über. Garbenteich liegt am Obergermanischen Limes am Rande der Wetterau in Mittelhessen am Lückebach.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1141 als Gariwardiseich. Das Datum ist aber nicht bestätigt. Es könnte sich um eine im 13. Jahrhundert gefälschte Urkunde handeln. In erhaltenen Urkunden späterer Jahre wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Garwartseyc (1258), Garwarteich (1288), Garwerteych (1359) und Garweteich (1382).
1258 wurde eine Kapelle im Dorf erwähnt.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Garbenteich:
Die Schule wurde 1817 erbaut und 1970 abgebrochen. Die Sport- und Kulturhalle wurde 1968 errichtet und 1998 renoviert. 1969 wurde ein Kindergarten im Ort eingerichtet.
Am 31. Dezember 1970 wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg die Gemeinde Pohlheim gegründet. Für Garbenteich wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Garbenteich angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Steinbach
ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Steinbach
1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Steinbach
ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Ober-Hessen, Landamt Gießen
ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen
ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen
ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen
ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Pohlheim
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Pohlheim
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Garbenteich das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Garbenteich zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Garbenteich 2943 Einwohner. Darunter waren 201 (6,8 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 570 Einwohner unter 18 Jahren, 1238 zwischen 18 und 49, 582 zwischen 50 und 64 und 549 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 1221 Haushalten. Davon waren 381 Singlehaushalte, 363 Paare ohne Kinder und 354 Paare mit Kindern, sowie 96 Alleinerziehende und 24 Wohngemeinschaften. In 267 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 822 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Am 9. September 1970 wurde der Gemeinde Garbenteich ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: In Rot ein silberner, von je drei Blättern und Eicheln besteckter Eichenzweig, belegt von zwei goldenen gekreuzten Speeren.
Am Ortsrand treffen sich die Landesstraßen 3129, 3131 und 3358. Im Südosten verläuft die Bundesautobahn 5.
Der Haltepunkt Garbenteich liegt an der Bahnstrecke Gießen–Gelnhausen. Es verkehrt die RB 46 Gießen – Hungen – Nidda – Gelnhausen.
Garbenteich, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Suche nach Garbenteich. In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
Literatur über Garbenteich nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Geschichte der Ortsteile. In: Webauftritt der Stadt Pohlheim.
Garbenteich, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Quelle: wikipedia.org