Immobilien in der Zwangsversteigerung in Gilsa

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Gilsa bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Gilsa

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Gilsa?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Gilsa ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Gilsa

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Gilsa vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Gilsa

Gilsa ist ein geographischer Name: Gilsa (Schwalm), linker Zufluss der Schwalm bei Bischhausen, Gemeinde Neuental, Schwalm-Eder-Kreis, Nordhessen Gilsa (Neuental), Ortsteil der Gemeinde Neuental, Schwalm-Eder-Kreis, NordhessenGilsa ist der Name eines Adelsgeschlechts: Gilsa (Adelsgeschlecht) aus Hessen – Stammsitz derer von und zu Gilsa ist Gilsa (Neuental)Gilsa ist der Familienname folgender Personen: Adolf von und zu Gilsa (1876–1945), deutscher Verwaltungsbeamter und Rittergutsbesitzer Carl Ludwig Philipp von Gilsa (1753–1823), hessischer Kammerherr, Oberststallmeister und Großhofmeister Charlotte Christine Wilhelmine von Gilsa (1752–1822), Äbtissin Eitel von und zu Gilsa (1700–1765), hessischer General Erich von Gilsa (1879–1963), deutscher Offizier, Lobbyist und Politiker Friedrich von und zu Gilsa (1799–1859), deutscher Oberjägermeister, MdL Nassau Friedrich von Gilsa (1808–1886), preußischer Generalmajor Georg Ernst von und zu Gilsa (1740–1798), hessischer Offizier und Kriegsrat Georg Ludwig von Gilsa (1730–1792), preußischer Generalmajor und Chef des Dragoner-Regiments Nr. 3 Gottfried von und zu Gilsa (1879–1959), deutscher Verwaltungsbeamter und Rittergutsbesitzer Hans von und zu Gilsa (1890–1974), deutscher Verwaltungsbeamter Julius Friedrich von Gilsa (1827–1902), preußischer Generalmajor Karl von und zu Gilsa (General, 1820) (1820–1883), deutscher Generalleutnant Karl von und zu Gilsa (General, 1854) (1854–1913), deutscher Generalmajor Leopold von Gilsa (1824–1870), deutsch-amerikanischer Offizier Moritz von und zu Gilsa (1841–1909), preußischer Generalleutnant Werner von Gilsa (1889–1945), deutscher General und letzter Kampfkommandant von Dresden

Quelle: wikipedia.org