Immobilien in der Zwangsversteigerung in Hebel

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Hebel bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Hebel

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Hebel?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Hebel ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Hebel

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Hebel vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Hebel

Hebel steht für: Hebel (Physik), ein mechanisches Kraftübertragungssystem, meist verwendet als einfaches Maschinenelement Hebel (Kampfsport), eine Technik im Kampfsport Hebel (Schach), eine Stellung beim Schachspiel Hebel in der Zahnmedizin, siehe Extraktion (Zahnmedizin)#Instrumente Hebel in der Finanzwirtschaft, siehe Leverage-Effekt Schalthebel (Begriffsklärung)geographische Objekte: Hebel (Wabern), Ortsteil der Gemeinde Wabern, HessenUnternehmen: Josef Hebel (Unternehmen), Josef Hebel GmbH & Co KG, Bauunternehmen mit Sitz in Memmingen, siehe Hebel AG, ehemaliger Baustoffkonzern mit Sitz in Emmering, heute Teil der Gruppe XellaHebel ist der Familienname folgender Personen: ein althessisches Rittergeschlecht, siehe Hebel (Adelsgeschlecht) Arthur Hebel (1899–1981), deutscher Leichtathlet Benedikt Hebel (1865–1922), deutscher Priester und Politiker (Zentrum, BVP), MdR Frieda Hebel (1904–1995), deutsch-israelische Schriftstellerin Friedrich Wilhelm Hebel (1875–1931), deutscher Pädagoge, Volkskundler und Sagenforscher Joachim Hebel (* 1986), deutscher Journalist und Fußballkommentator Johann Peter Hebel (1760–1826), deutscher Dichter Josef Hebel (Unternehmer) (1894–1972), deutscher Bautechniker und Unternehmer Karl Hebel (* 1923), deutscher Handballspieler und Handballtrainer Monika Stützle-Hebel (* 1953), deutsche Eisschnellläuferin und Psychologin, siehe Monika Stützle Peter Hebel (1942–1997), Schriftsteller Stephan Hebel (* 1956), deutscher Journalist und Publizist Silvia Hebel, deutsche Filmeditorin Torsten Hebel (* 1965), deutscher Moderator, Kabarettist, Schauspieler und Evangelist Udo Hebel (* 1956), Amerikanist und Hochschullehrer Uli Hebel (* 1988), deutscher Journalist und Fußballkommentator Wilhelm Karl Hebel (1852–1930), deutscher Forstmeister und Politiker, MdL Kurhessen Zdravko Hebel (1943–2017), jugoslawischer WasserballspielerSiehe auch: Hebbel HeblListe aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Hebel beginnen Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Hebel enthalten

Quelle: wikipedia.org