Immobilien in der Zwangsversteigerung in Kesselstadt

Aktuell sind uns keine Zwangsversteigerungen in Kesselstadt bekannt.

Informationen zu Zwangsversteigerungen in Kesselstadt

Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Kesselstadt?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Kesselstadt ist das Amtsgericht zuständig.

Adresse
Amtsgericht


Telefon: k.A.

Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .

Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?

Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:

  1. durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
  2. durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
  3. durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Eine Barzahlung ist in der Regel nicht mehr möglich. Beachten Sie das es einige Zeit (mind. 1 Woche) dauert bis Sie geleistete Sicherheitsleistungen zurück erhalten. Bei einigen Gerichten müssen Sie bei der Überweisung das Aktenzeichen angeben, die Sicherheitsleistung gilt dann meist nur für diesen Vorgang und kann bei einer anderen Versteigerung nicht geltend gemacht werden.

Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Kesselstadt

In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Kesselstadt vorzubereiten.

Hinweise für Bieter

  1. Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
  2. Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
  3. Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
  4. Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
  5. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
  6. Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
  7. Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
  8. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
  9. Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
  10. Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
  11. Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
  12. Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
    1. Sein Meistgebot
    2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
    3. Grunderwerbsteuer
    4. Gerichtskosten für den Zuschlag
    5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.

Über Kesselstadt

Kesselstadt ist seit 1907 ein Stadtteil von Hanau im Main-Kinzig-Kreis in Hessen und war zuvor eine eigenständige Gemeinde. Im Stadtteilgebiet befindet sich die Mündung der Kinzig in den Main. Geographische Lage Kesselstadt grenzt im Norden an die Hanauer Stadtteile Nordwest, im Osten an die Innenstadt, im Südosten an den Stadtteil Südost, im Süden, auf der gegenüberliegenden Mainseite, an Steinheim. Ebenfalls grenzt Kesselstadt im Südwesten an den Stadtteil Dietesheim von Mühlheim am Main und im Westen an den Stadtteil Dörnigheim der Stadt Maintal. Kesselstadt liegt auf 102 m über NN. Flächennutzungsstatistik 1885 (Hektar): 338, davon 182 Acker (= 53,85 %), 23 Wiesen (= 6,80 %), 74 Holzungen (= 21,89 %)Siedlungsgeographie Geprägt ist der Stadtteil durch den Main im Süden, das Schloss Philippsruhe mit seinem Park, von dem strahlenförmig mehrere Alleen (Philippsruher Allee, Kastanienallee und Burgallee) wegführen und den alten Ortskern um die Friedens- und die Reinhardskirche. Im Westen daran schließt sich eine von Hochhäusern geprägte Neubausiedlung der 60er und 70er Jahre – die Weststadt – und, durch ein Waldgebiet getrennt, das Gewerbegebiet Ost der Stadt Maintal an. Wenig bekannt ist die Tatsache, dass auch die Wohngebiete rund um die Frankfurter Landstraße und die Gustav-Hoch-Straße mit Beethovenplatz und Rosenau einst zur Gemarkung Kesselstadt gehörten. Im Norden befinden sich die einstigen Wilhelmsbader Basaltsteinbrüche (heute teilweise Naturschutzgebiet), die heute als Golfplatz genutzte Fasanerie und die Parkanlagen und Gebäude der historischen Kuranlage Wilhelmsbad.

Quelle: wikipedia.org