Immobilien in der Zwangsversteigerung in Mainz-Kastel
Informationen zu Zwangsversteigerungen in Mainz-Kastel
Wer ist zuständig für Zwangsversteigerungen in Mainz-Kastel?
Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt,
in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.
Für Mainz-Kastel ist das Amtsgericht
zuständig.
Adresse
Amtsgericht
Telefon: k.A.
Mehr Informationen findest du auf der Webseite des Amtsgericht .
Wie kann eine Sicherheitsleistung erbracht werden?
Die Sicherheitsleistungen bei der Zwangsversteigerung können Sie wie folgt erbringen:
- durch Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind.
- durch unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts
- durch Überweisung auf das Konto der Justizkasse, mindestens fünf bis zehn Werktage vor dem Versteigerungstermin (abhänig vom Amtsgericht)
Mehr Tipps zum Thema Zwangsverteigerungen in Mainz-Kastel
In unseren 18 Tipps für Zwangsversteigerungen erfährst du viele Interessante Hinweise um dich auf einen Zwangsversteigerungstermin für deine gewünschte Immobilie in Mainz-Kastel vorzubereiten.
Hinweise für Bieter
- Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen.
- Wer für einen anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt.
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben.
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird.
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Der Versteigerungstermin wird aber bei Abgabe weiterer Gebote über diese Zeit hinaus durchgeführt.
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden.
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen. Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht. Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung – keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel.
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen.
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat.
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird.
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Sein Meistgebot
2. Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6 bis 8 Wochen)
3. Grunderwerbsteuer
4. Gerichtskosten für den Zuschlag
5. Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie die Angaben und Bieterhinweise des zuständigen Amtsgerichtes.
Über Mainz-Kastel
Mainz-Kastel [kasˈtɛl] ist ein Ortsbezirk der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
Kastel liegt als historischer Brückenkopf der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz auf dem rechten Rheinufer gegenüber der Mainzer Altstadt und ist mit dieser durch eine Straßenbrücke verbunden. Kastel liegt rund einen Kilometer unterhalb der heutigen Mündung des Mains in den Rhein. Kastel gehörte in seiner langen Geschichte wiederholt zu Mainz, formal eingemeindet wurde es am 1. April 1908. Am 25. Juli 1945 wurde Kastel den Grenzen der Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg folgend (Kastel lag in der amerikanischen, Mainz in der französischen Besatzungszone) auf Anordnung der amerikanischen Besatzungsmacht der „treuhänderischen Verwaltung“ durch die Stadt Wiesbaden unterstellt und gehört seitdem zur hessischen Landeshauptstadt.
An den Grenzen der Besatzungszonen orientierten sich dann auch die neu gegründeten bzw. formierten Bundesländer, so dass Kastel als Wiesbadener Stadtteil zu Hessen gehört. Kastel war einer der sechs rechtsrheinischen Stadtteile von Mainz, die auf diese Weise von Mainz getrennt wurden. In drei Stadtteilen (neben Kastel auch noch in Amöneburg und Kostheim) ist dies bis heute Gegenstand teilweise heftiger lokalpatriotischer Debatten (siehe hierzu auch: AKK-Konflikt). Viele Kasteler fühlen sich nicht als Wiesbadener, sondern tendieren nach Mainz, was abgesehen von der administrativen Zugehörigkeit auch der Lebenswirklichkeit entspricht, da die Wiesbadener Innenstadt rund 10 km entfernt liegt, die Mainzer dagegen direkt auf der anderen Rheinseite. Wie 1945 zwischen den beiden Oberbürgermeistern aus Mainz und Wiesbaden in einem Vierzehn-Punkte-Papier vereinbart, behielten die drei Wiesbaden zugeordneten Stadtteile (Amöneburg, Kastel und Kostheim) den Namensbestandteil „Mainz-…“. Ein Kuriosum sind die Ortseingangsschilder, auf denen „Landeshauptstadt Wiesbaden Stadtteil Mainz-Kastel“ zu lesen ist (siehe Bilder und Artikel AKK-Konflikt). Andererseits fühlen sich viele Bewohner als Hessen (auch Mainz gehörte von 1816 bis 1945 zum Großherzogtum Hessen bzw. Volksstaat Hessen, vgl. Rheinhessen) und können sich mit Rheinland-Pfalz nicht identifizieren.
Quelle: wikipedia.org